Sehr geehrte Damen und Herren,
der vorliegende Gesetzesentwurf benennt die Problematik im Bereich der zahnärztlichen Versorgung sehr prägnant: „für Sachsen-Anhalt werden bis 2035 bis zu 750 Zahnärztinnen und Zahnärzte benötigt, um den aktuellen Versorgungsstand aufrechtzuerhalten.“
Mit den 40 Studienplätzen an der Universität Halle wird das nicht zu erreichen sein. Kein Frage. Daher liegt es auf der Hand, dass wir hier als Land weitere Schritte gehen müssen. Dass die Einführung einer Landzahnarztquote ein guter Schritt ist, versteht sich da im Grunde von selbst. Ein Weg den wir schließlich mit der Landarztquote und der Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hier im Land bereits gegangen sind und den wir Grünen stets mit unterstützt haben. Das tun wir auch in diesem Fall.
Auch wenn 3 Studienplätze pro Semester, die über die Quote vergeben werden, natürlich nur einen sehr kleinen quantitativen Beitrag leisten können. Aber auch kleine Stellschrauben müssen gedreht werden, wenn wir die Versorgung sichern wollen.
Dazu gehören selbstverständlich auch Stipendienprogramme. Die kassenzahnärztliche Vereinigung hat sich da schon auf den Weg gemacht. Einen Schulterschluss mit einem Landesstipendienprogramm begrüßen wir. Auch wenn die Feststellung im Gesetz „Die vom Land zu finanzierenden Stipendien ergänzen die Stipendien, die die KZV LSA bereits vergibt“ nicht wirklich zutrifft. Zumindest entnehme ich dem Gesetzesentwurf, dass die Stipendien der KZV für die Studienplätze an der Universität Pécs in Ungarn im Wintersemester 2026/27 auslaufen. Das heißt, von da an müsste das Land allein Stipendien im Ausland finanzieren. Wenn das wirklich so gedacht ist, würde ich da ein großes Fragezeichen hinter machen wollen. Wir alle wissen, der Sicherstellungsauftrag liegt bei der KZV. Sie leisten die Pflicht. Das Land nur die Kür. Da kann es nicht sein, dass einzig der Landeshaushalt die Stipendien finanziert und dann die KZV auch noch für die Administration Geld überweist. Zur Zukunft des Stipendienprogramms der Selbstverwaltung hätte ich im weiteren Gesetzgebungsverfahren also noch Fragen.
Auch wenn der quantitative Blick auf die Versorgung seine Berechtigung hat – ja, es geht auch schlicht um die Anzahl der Köpfe im System – So sollten wir nicht vergessen: Es geht auch um neue Versorgungsmodelle. Um kommunal getragene Zahnarztpraxen, um Rotationssprechstunden, um mobile Angebote. Die fehlenden 750 Ärztinnen und Ärzte bis 2035 werden wir nicht 1:1 in die bestehenden Strukturen bringen können. Das heißt , wir müssen auch die Strukturen ändern und modernisieren. Auch im Bereich der Zahnärzte ist die klassische Einzelarztpraxis in eigener Niederlassung vielleicht nicht mehr die eine Musterlösung.
Und: gerade im Bereich der Zahngesundheit trägt Prävention weit. Fördern wir Zahngesundheit von der Kita bis zum Pflegeheim, lässt sich ggf. der Bedarf nach ärztlicher Versorgung auch mindern. Die Stärkung der Zahngesundheit im neuen Bildungsprogramm für Kindertagesstätten begrüße ich deshalb. Aber zum Beispiel schon im Bereich Schule sehe ich da noch großes Potential. In der Kita ist Zähneputzen absolut üblich. Mit der Schule bricht das meist vollständig weg. Anderes Thema: Auch ein Verbot von Werbung für ungesunde insb. zuckerhaltige Lebensmittel gerade für Kinder wäre eine Maßnahme für mehr Zahngesundheit. Diese Initiative aus dem damaligen Grünen Landwirtschafts- und Ernährungsministerium ist aber leider blockiert worden.
Wenn wir in der Prophylaxe von Karies und Co. besser werden, dann braucht es vielleicht die ein oder andere Behandlung weniger und schon schließt sich die Lücke der Unterversorgung von der anderen Richtung her.
Es braucht ein solches Gesamtpaket samt Stipendien und Zahnarztquote. Da stehen wir bereit. Es braucht aber noch mehr. Das könnten wir als Land diskutieren und voran bringen, wenn wir unser diesbezügliches Landesgesundheitsziel evaluieren und fortentwickeln würden. Auch dazu stehen zumindest wir Grüne bereit. .
Danke.