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Frühuntersuchungen: Grüne lehnen unnötige Doppelstrukturen entschieden ab

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Sehr geehrte Damen und Herren,

es überrascht ob der bekannt mangelnden Sachkenntnis der einreichenden Fraktion nicht wirklich, aber der vorliegende Antrag überzeugt gleich mehrfach nicht.

Erstens: Bevor man einen zeitintensiven und aufwendigen Arbeitsprozess startet, sollte klar sein, warum und wofür dieser gedacht ist. Bevor das Ministerium Datenbanken einrichtet, ein Einladungsmanagement aufbaut, ein Monitoringsystem aufsetzt, sollte doch klar sein: wofür das Ganze. Sozialpolitik ist im Regelfall auf ein spezifisches soziales Problem bezogen, das es zu lösen gilt. Bei den Frühuntersuchungen sehe ich soweit allerdings kein akutes Problem. Die Teilnahmequoten sind im Land bereits hoch. Gerade die ersten Untersuchungen werden von deutlich über 90% der Kinder wahrgenommen. Es scheint hier also keinen wirklichen Handlungsbedarf zu geben. Ihr Begründungstext zum Antrag schweigt sich zu der Frage, welches bestehende Problem sie mit diesem hohen Aufwand eigentlich lösen wollen, auch aus. 

Zweitens: die Zuständigkeit für die Vorsorgeuntersuchungen ist bereits klar geregelt. Der § 26 im Sozialgesetzbuch fünf ist bereits erwähnt worden. Die Kassen haben auf eine möglichst umfassende Teilnahme an den Frühuntersuchungen hinzuwirken. Meines Wissens erfolgt das auch. Ich werde jetzt keine einzelnen Kassen nennen, mir ist aber bekannt, dass die meisten sehr konsequent zu allen U-Untersuchungen bis zur  U11 einladen und auch die J1 bewerben und dazu informieren. 

Also warum das Land in die Spur schicken und hier eine Parallelstruktur aufbauen?

Drittens: die Parallelstruktur wäre dann von Ihnen auch noch viel zu  klein gedacht. Warum nur U5 bis U9? Gerade die J1 sollte man sich anschauen bei diesem Thema. Hier gibt es sicherlich Potential mehr junge Menschen zu erreichen. Aber auch dazu schweigt sich der Antrag aus. Auch ich will nicht weitere Worte verlieren zu einem unnötigen Antrag. Wir werden ihn ablehnen und damit gut.