Pressemitteilung Sozialministerin Grimm-Benne muss die Kündigung des Landesrahmenvertrags zum Bundesteilhabegesetz stoppen 25. März 20242. April 2024 Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Sozialministerin Petra Grimm-Benne auf, die überraschende Kündigung des Rahmenvertrags zum Bundesteilhabegesetz zu stoppen. „Die Träger in Sachsen-Anhalt sind von der Kündigung völlig überrascht worden. Mit diesem Vorgehen stößt das Sozialministerium die Träger vor den Kopf. Der Landesrahmenvertrag ist sechs Jahre verhandelt worden und bildet eine wichtige Grundlage für gemeinsame Fach- und Qualitätsvorgaben in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Eine Kündigung würde das Land bei der Umsetzung von Teilhabe und Inklusion in den Einrichtungen um Jahre zurückwerfen. Das erschüttert das Vertrauen der Träger und der Betroffenen in die Landespolitik massiv. Ich fordere die Landesregierung auf, die Kündigung des Landesrahmenvertrags zurückzunehmen“, sagt Susan Sziborra-Seidlitz, sozialpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion. Sie weist auf die Diskussion zu diesem Thema im Sozialausschuss in Februar hin. „Das Ministerium zeichnete insgesamt das Bild eines zwar schwierigen, aber laufenden Prozesses. Die zeitweisen großen Verwerfungen zwischen den Verhandlungspartnern schienen überwunden und eine konstruktive Zusammenarbeit schien wieder eingekehrt zu sein. Dieses neue Vertrauen verspielt das Land jetzt fahrlässig.“ Hintergrund: Der Landesrahmenvertrag zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen legt seit 2019 die Rahmenbedingungen für diese Hilfen fest. Sie gewährleisten, dass die Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Auf Grundlage dieses Vertrages werden Verfahren zur personenorientierten Bedarfsermittlung entwickelt wie auch die Leistungsbeschreibung und Vergütung mit den Leistungserbringern verhandelt. Die Landesregierung will diesen Vertrag zu Ende 2024 kündigen.