Schulschließungen: Jahrgangsstärken als Kriterium zur Entscheidung für den Erhalt einer Schule lehnen wir ab.

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Anrede,

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gutenberg Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt ist erfolgreich. Sie ist so erfolgreich, dass sie 2011 den deutschen Schulpreis gewonnen hat. In der Laudatio zur Preisvergabe wurde die Schule explizit dafür gelobt, „wertvolle Elemente der Schulkultur der DDR-Zeit, die es – trotz berechtigter Kritik – ja durchaus gegeben hat, auf organische Weise mit „westlichen“ Ideen zu binden und auf fruchtbare Weise zu neuen Qualitäten zu bringen.“ Zu diesen wertvollen Elementen gehört nicht nur eine gute Taktung der Ganztagsstruktur der Schule. Dazu gehört auch die Idee des längeren gemeinsamen Lernens. 

Doch leider reichte auch dieser Schulpreis nicht aus, damit die Gutenberg Schule in Wolmirstedt ihre gymnasiale Oberstufe behalten durfte. In diesem Jahr wird der letzte Abiturjahrgang die Schule verlassen, danach ist Schicht im Schacht für Lernen an diesem Schulstandort ab der 11. Klasse. Und warum? Weil die Gutenberg-Schule die Vorgaben aus der Schulentwicklungsplanungsverordnung nicht einhalten kann. Vorgaben, die völlig an der Realität von Gemeinschaftsschulen vorbei gehen. 

Es ist eigentlich völlig logisch. Idealerweise kann Mensch an einer Gemeinschaftsschule entweder einen Abschluss mit der 10. Klasse oder nach 12 bis 13-Schuljahren das Abitur machen. Logisch ist auch, dass dann am Ende weniger Schüler*innen ab der 11. Klasse noch auf der Gemeinschaftsschule sind als noch in der 5. Klasse. Unlogisch sind deswegen Festlegungen zu einer Mindestschuljahrgangsstärke in einer gymnasialen Oberstufe für Gemeinschaftsschulen. Es entkernt auch den eigentlichen Sinn von Gemeinschaftsschulen, wenn diese aufgrund der aktuellen Schulentwicklungsplanung keine gymnasiale Oberstufe haben. Und es macht Gemeinschaftsschulen gegenüber Gymnasien dadurch um einiges unattraktiver.

Am Beispiel der Gemeinschaftsschulen lässt sich die Unsinnigkeit der aktuellen Schulentwicklungsplanungsverordnung gut darstellen. Schulen, die in ländlichen Räumen schließen müssen, weil sie Mindestschuljahrgangsstärken nicht erreichen. Schüler*innen, die deswegen dann stundenlang mit dem Bus zur Schule fahren müssen. 

Deswegen ist es ein richtiges Anliegen, dass Die Linke mit ihrem Antrag die Schulentwicklungsplanung anpassen wollen. Es ist ein erster richtiger Schritt dahin, dass mehr Schulen in Sachsen-Anhalt erhalten bleiben können – getreu dem Motto: kurze Beine – kurze Wege. Aber es ist eben nur ein erster Schritt. Wir Bündnisgrüne lehnen Schuljahrgangsstärken als Instrument für Schulentwicklungsplanung ab. Stattdessen sollten andere Parameter, wie der Schulerfolg, regionale Gegebenheiten zum Beispiel die Länge von Schulwegen und so weiter für die Entscheidung herangezogen werden. 

Und dennoch: ein erster wichtiger Schritt!

Wir stimmen dem  Antrag der Linken zu.

Vielen Dank.