Reproduktive Selbstbestimmung stärken. Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Sachsen-Anhalt sicherstellen.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen rettet Leben. Kein Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen gefährdet Leben. Schwangerschaftsabbrüche sind – wie immer jede Einzelne dazu persönlich, moralisch oder politisch dazu steht – integraler Teil von Frauengesundheit. Sie gehören zur Gynäkologie dazu. Darum und um nichts anderes ging es in unserem Antrag. 

Denn auch, wenn wir in Sachsen-Anhalt – Gott sei Dank – keine Zustände wie zum Beispiel in Polen oder einigen Bundesstaaten der USA haben, so wird auch bei uns der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen schwieriger. Ungewollt Schwangere können sich an immer weniger Kliniken und Praxen wenden, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch benötigen. Denn die Zahl an Kliniken und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nimmt stetig ab. 

Das liegt nicht zuletzt daran, dass immer weniger angehende Mediziner*innen in ihrer Ausbildung Schwangerschaftsabbrüche erlernen. Die Medizinstudierenden mahnen an, dass sie nur unzureichend für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Studium vorbereitet werden. Zwar sind Schwangerschaftsabbrüche als Thema theoretisch im Curriculum vorgesehen, in der Realität wird darüber aber gar nicht gesprochen oder es wird nur über die rechtlichen und moralischen Aspekte von Schwangerschaftsabbrüchen informiert. 

Auch im Rahmen der Fachärzt*innenausbildung gibt es nur wenige Möglichkeiten, praktische Erfahrungen bei der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu erlenen. Denn dadurch, dass immer weniger Kliniken und Praxen Schwangerschaftsabbrüche durchführen, gibt es auch immer weniger Kliniken und Praxen, in denen im Rahmen der Fachärzt*innenausbildung Schwangerschaftsabbrüche erlernt werden können. 

Das hätten wir in Sachsen-Anhalt ändern können wenn die Koalitionsfraktionen uns bei unserer Forderung gefolgt wären, festzuschreiben, dass zumindest bei Neueinstellungen in landeseigenen Kliniken  die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen als ein fester Teil der in der Stellenausschreibung festgeschriebenen Aufgabenbereiche aufgenommen worden wäre. 

Ein großer Erfolg ist jedoch, dass die Koalitionsfraktionen der bündnisgrünen Forderung gefolgt sind, die Schwangerschaftsberatungsstellen finanziell besserzustellen. Denn egal wie man zur bestehenden Beratungspflicht beim straffreien Schwangerschaftsabbruch steht und egal wie und in welchem Gesetzbuch der Schwangerschaftsabbruch in Zukunft geregelt sein wird, wir werden immer Beratungsstellen brauchen, an die sich Schwangere wenden können. 

Das oberste Ziel ist und bleibt, dass die Durchführung und die Inanspruchnahme von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland endlich nicht mehr kriminalisiert werden. Deswegen bleibt unser Appell an Sie, sehr verehrte Mitglieder der Landesregierung, bestehen: Setzten Sie sich auf Bundesebene dafür ein, dass der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt wird! Paragraf 218 muss weg!

Vielen Dank.