Heimrichtlinie: Kinder und Jugendliche verdienen Standards auf der Höhe der Zeit

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Sehr geehrte Damen und Herren,

gut wäre, wenn alle Verordnungen und Richtlinien ministeriumsintern quasi regelhaft auf regelmäßiger Wiedervorlage liegen würde. Dann würde es nicht passieren wie bei der „Richtlinie für Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen“ – darüber sprechen wir heute – geschehen, dass drei Jahrzehnte ins Land gehen ohne das solch eine Richtlinie fortgeschrieben wird. Dabei hat sich allein schon bundesgesetzlich in dieser Zeit enorm viel getan. In der Lebenswelt der jungen Menschen erst recht. Darauf verweist der Antrag der LINKEN aus guten Gründen mehrfach. Wer in den frühen 90er Jahren aufgewachsen ist, tat dies unter völlig anderen Bedingungen als heutzutage in den 20er Jahren des 21. Jahrhunderts. Dem muss eine Landesrichtlinie natürlich gerecht werden.

Wobei einige Aspekte des Antrags bereits über Bundesrecht normiert sind und damit Rechtskraft haben – so viel Ehrlichkeit gehört dazu -. Interne und externe Beschwerdemöglichkeiten sind unter Anderem gesetzt über die Ombudschaft gemäß SGB VIII. Die Selbstorganisation der jungen Menschen wird ebenso im SGB VIII normiert. Und bei der Befassung im Ausschuss zu unserem Grünen Antrag zur Umsetzung des neuen SGB VIII in Landesrecht klang es für mich so, als würde das Ministerium diesem Ansinnen des Bundesgesetzgebers auch folgen. Ich gehe fest davon aus, dass sowohl die Ombudschaft als auch der Landesheimrat in Zukunft eben nicht nur im Haushalt vertitelt, sondern auch im KJHG Sachsen-Anhalt verbindlich festgeschrieben sein werden. Das macht eine aktualisierte Heimrichtlinie natürlich nicht weniger dringend nötig. Wir werden dem Antrag also entsprechend zustimmen. 

Danke