Nachbarschaftshilfe ist wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und entsprechend zu honorieren

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube.

Sehr geehrte Damen und Herren,

verehrte LINKE Fraktion Sie haben natürlich recht. Die Aufnahme von Nachbarschaftshilfe in die bestehende Pflege-Betreuungsverordnung ist hier im Land überfällig. Wenn wir das Konzept „Pflege im Quartier“ im Land mit Leben füllen wollen, dann fängt die Unterstützung von älteren Personen, von pflegebedürftigen Menschen natürlich in der Nachbarschaft an. Lange bevor etwa professionelle ambulante Pflegedienste nötig werden. Nachbarschaftshilfe findet überall in Sachsen-Anhalt statt. Als situative Hilfsbereitschaft, wenn man beim Einkaufen eben für die betagte Nachbarin mit einkauft, Sie bei nötigen Gängen zum Amt begleitet oder den Herrn von gegenüber zum Arzt fährt. Wo Nachbarn Verantwortung füreinander übernehmen und damit die Gesellschaft stärken, sollte auch eine politische Flankierung dieser Hilfeform erfolgen. Und das kann es in Zukunft auch hierzulande, wenn die von Ministerin Grimm-Benne erläuterte neue Verordnung in Kraft tritt. Dann kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich nach § 45b SGB XI eben auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden. 

Gut ist, dass das Land hier auch jenseits der finanziellen Unterstützung Beratung anbieten will. Ebenso gut sind die Servicestellen, um diese Form der regelhaften Nachbarschaftshilfe zu koordinieren und für Pflegebedürfte, Angehörige und eben die helfenden Nachbarn Ansprechpartner zu schaffen. Sicher, das Land war an dieser Stelle kein Frühaufsteher, andere Bundesländer waren da deutlich früher am Start. Aber es scheint, die Ziellinie kommt nun in Sicht. 

Außer Sicht ist allerdings eine Koordinierungsstelle für die weiteren Angebote zur Unterstützung im Alltag. Es gab dazu in der Vergangenheit bei der Landesvereinigung für Gesundheit das mehrjähriges Projekt „Beratungs- und Clearingstelle für niedrigschwellige Betreuungsangebote“ und im Anschluss daran existierte bis Ende 2021 die „Agentur zur Vermittlung und zum Aufbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürfte“ kurz AUIA unter Trägerschaft der LIGA. Nun ist einzig die Sozialagentur für die Umsetzung des § 45 SGB XI im Land zuständig. Daher sei an dieser Stelle bereits angekündigt, dass wir die Auswirkungen des Auslaufes des Projektes AUIA und mögliche Anschlussprojekte im Sozialausschuss als Thema aufrufen werden. Dem Antrag/der Überweisung des Antrages zur weiteren Behandlung im Sozialausschuss werden wir heute zustimmen. 

Vielen Dank