Geburtskliniken als Grundversorgung definieren!

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Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den Irritationen in der vorigen Plenarsitzung zu den Anträgen rund um die Frauenheilkunde und Geburtsstation im Klinikum Bitterfeld-Wolfen ist es gut, dass die Situation heute klarer ist.

Auf Grundlage der Stellungnahme des Landesregierung, die die Wiedereröffnung der Frauen- und Geburtsklinik in Bitterfeld-Wolfen fachlich unterstützt und natürlich vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas haben wir eine fraktionsübergreifend auf Zustimmung treffende Beschlussempfehlung heute zur Abstimmung.

Wir haben damit als Land das mögliche getan, um das Vorhaben vor Ort zu befördern. Und es ist ja auch wirklich eine Erfolgsgeschichte. Nicht nur die Bereitstellung der Gelder, sondern auch der Erfolg bei der Stellenbesetzung. Das ist keine Selbstverständlichkeit, deshalb gilt mein größter Dank und Respekt den Akteuren vor Ort.

So erfreulich die Entwicklung in Bitterfeld-Wolfen auch ist: das ihr zugrunde liegende Problem ist eine grundsätzliche Entwicklung und es ist eine Schwierige. Ende letzter Woche ging zum Beispiel nach der Schließunf von Pädiatrie und Geburtshilfe auch die Schließung der Frauenklinik in Quedlinburg durch die Medien. 

Wir brauchen in Sachsen-Anhalt neben dem heutigen Beschluss eine grundsätzliche Diskussion des Themas wohnortnahe Geburtshilfe.

Unser Vorschlag: Die Aufnahme der Geburtshilfe – neben anderen Fachgebieten –  in die Grundversorgung. Denn bei der Geburtshilfe ist das Kriterium der Wohnortnähe eben doch ein relevantes. Geburtshilfe kann und darf nicht zentralisiert werden. Bei planbaren Operationen und spezialisierten Eingriffen und Behandlungen ist eine Konzentration der Leistungen auch ob der Qualitätssicherung oft sinnvoll und geboten. Da ist Wohnortnähe wirklich kein ausschlaggebender Faktor. In der Geburtshilfe aber schon. Wenn die Wehen einsetzen, darf die nächste Klinik nicht 45 Minuten entfernt sein. Und wenn die Geburtsstation vor Ort wegfällt, erschwert dies auch die ambulante Hebammenversorgung für die Vor- und Nachsorge in dieser Region. Und all das ist notwendiger Grundversorgungsbedarf von Familien.

Mit dem heutigen Beschluss ist das Thema also noch lange nicht vom Tisch. Auch die weitere Entwicklung der Hebammenkreißsäle sollten wir eng in den Blick nehmen. Es ist gut, dass dieses Konzept in Sachsen-Anhalt weiterverfolgt und entwickelt wird – da müssen wir wirklich dranbleiben. Wir als Grüne werden es auf jeden Fall – versprochen!

Heute unterstützen wir überzeugt den Standort in Bitterfeld-Wolfen. Morgen wenden wir uns dem grundsätzlichen Problem im Land zu. Hoffentlich genau so geschlossen, wie jetzt.

Danke.