Flächenfaktor: Jugendarbeit im ländlichen Raum auskömmlich finanzieren!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann und will mich an dieser Stelle kurz fassen. Wir unterstützen den Antrag der Koalitionsfraktionen. Schließlich erheben wir in unserem Antrag „Kinder und Jugendliche stärken. Beteiligung der jungen Generation auf feste institutionelle Füße stellen“, den wir im April im Plenum eingebracht haben die identische Forderung. Auch im Grünen Wahlprogramm zur Landtagswahl im vorigen Jahr findet sich ausdrücklich die Forderung nach einem Flächenfaktor. Sie sehen sie rennen diesbezüglich bei uns offene Türen ein. 

Und es wird ja auch wirklich langsam Zeit, dass diese Forderung aus der Evaluierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Sachsen-Anhalt von Oktober 2019 umgesetzt wird. Denn ansonsten drohen den Flächenkreisen weitere finanzielle Einbußen. Gerade im Hinblick auf das Ziel der Landesverfassung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse von Stadt und Land wäre ein Ignorieren der besonderen Herausforderung in unseren ländlichen Räumen nicht länger hinnehmbar. 

Diese finanzielle Schräglage, diese Schwierigkeiten sind schon bei der Einführung des §31 KJHG absehbar gewesen und damals bereits aus den Reihen der Opposition kritisiert worden. Aber gut. Lieber, wir heilen diese Schieflage spät als nie. Spät ist ja auch ihr Antrag, denn der Referentenentwurf zum neuen KJHG LSA liegt ja bereits vor und dort findet sich ja bereits eine konkrete Regelung zum Flächenfaktor samt Ausgleichsbetrag für die drei kreisfreien Städte, damit der neue Verteilerschlüssel nicht zu Einbußen in Halle, Magdeburg und Dessau führt. Schön wäre also gewesen, wenn wir heute direkt über das neue KJHG hätten debattieren können. 

In ihrem Antrag irritiert darüberhinaus der Einschub in der Klammer im ersten Punkt ihres Antrags in Zeile 5. Dort heißt es „auf Basis des Haushaltsansatzes 2022“. Das könnte so verstanden werden, dass die jährliche Dynamisierung in diesem Jahr ausfallen soll. Dabei heißt es in § 31 Absatz 1 Satz 2 ausdrücklich: „Beginnend mit dem Jahr 2020 erhöht sich der in Satz 1 genannte Betrag um jährlich 2 v. H. gegenüber dem Vorjahreswert.“ Aber sie wollen doch sicherlich nicht eine gesetzlich normierte Dynamisierung per Klammereinschub in einem Antrag aushebeln? Das dürfte sich rechtlich auch schwer machen lassen. Insofern will ich das nur als missverständliche Formulierung werten. Wir werden ihrem Antrag zustimmen. 

Danke.