Sehr geehrte Damen und Herren,
über beide Anträge, über die wir heute sprechen, ist die Zeit hinweg gegangen. Anlass beider Anträge war die einseitige Kündigung des Landesrahmenvertrages durch das Land. Wie der Beschlussempfehlung zu entnehmen ist, gibt es nun seit einigen Monaten einen neuen Landesrahmenvertrag. Ist der besser, als der Alte? Zumindest nähert er sich dem selbst gesetzten Anspruch. Er setzt den Rahmen, die Eingliederungshilfe stärker personenzentriert auszurichten. Gerade das Trägerbudget halte ich für einen wirklichen sinnvollen Ansatz. Wir reden so oft über Bürokratieabbau, wenn sich dieser Ansatz hier im Land etabliert können wir wirklich massiv Bürokratie einsparen. Trägerbudgets sichern eine verlässliche Finanzierung, reduzieren massiv Verhandlungsaufwand und Prüfroutinen und fördern Kooperation sowohl zwischen Trägern und Land wie auch zwischen verschiedenen Trägern. Wie die Vorhaltefinanzierung im Bereich der Krankenhäuser sichern dann nicht bloß Klientenzahlen die Finanzierung, sondern die Strukturaufgabe eine bedarfsgerechte Versorgung vor Ort zu gewährleisten.
Kooperation statt Konkurrenz. Vertrauen statt Misstrauenskultur. Ich glaube davon kann Sachsen-Anhalt und davon kann gerade die Eingliederungshilfe im Land wirklich etwas gebrauchen. Zwischenzeitlich sah die Bettdecke zwischen Land und Trägern ja arg zerschnitten aus. Das Vertrauen nicht nur angeknackst, sondern ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen. Die letzten Berichte im Ausschuss lassen aber hoffen. Hoffen auf ein neues und besseres Miteinander. Denn letztlich und endlich arbeiten Land und Träger am gleichen Ziel: Volle Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Nicht für schöne politische Sonntagsreden. Nicht vor allem für funktionale und tragfähige Einrichtungen: Sondern im Auftrag der durch die Weltgemeinschaft verbürgten Menschenrechte und des besonderen Auftrags der UN-Behindertenrechtskonvention.
Ich glaube gerade wir als Landtag, wir als Landtagsfraktionen, wir als Abgeordnete und behindertenpolitische Sprecher*innen müssen dieses gemeinsame Ziel immer wieder betonen. Gerade weil wir nicht direkt einbezogen sind in den strukturellen Zielkonflikt zwischen Kostenträger und Leistungserbringer. Weil wir nicht direkt am Verhandlungstisch sitzen, ist es an uns die allgemeingültigen Prinzipien und Normen einer menschenrechtsorientierten Sozialpolitik zu vertreten und stark zu machen. Gerade im Bereich der Inklusion wo Deutschland, wo Sachsen-Anhalt noch derart viel Nachholbedarf hat. Wenn es gut läuft, haben wir mit dem neuen Landesrahmenvertrag hier etwas Boden gut gemacht.
Danke.