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Rentengerechtigkeit umsetzen: Landesbeteiligung am Härtefallfonds sichern

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Rentenversicherung in Deutschland war bei ihrer Einführung 1889 vorbildhaft in Europa. Erstmals gab es strukturelle Vorsorge für die arbeitende Bevölkerung, die zuvor bei Invalidität und im Alter von Verelendung bedroht war. Die jahrhundertwendliche Sozialgesetzgebung löste das Armmutsproblem der Gründerjahre selbstverständlich nicht – dafür waren die Herausforderungen zu groß, aber sie begründete das Prinzip Vorsorge für breite Bevölkerungsschichten. Und die Rentenversicherung steht seit dem für ein grundsätzliches Gerechtigkeitsversprechen: Lebensleistung lohnt sich. Wer es etwas nüchterner mag: Meine Rente wird im Alter meinen Lebensstandard sichern. Der Rentenbescheid soll deshalb kein Armutszeugnis sein. Wir wissen, dass die Realität für viele Rentner*innen eine andere ist.

Im Übergang vom Rentensystem der ehemaligen DDR in ein bundesweites Rentensystem sind zahlreiche Menschen schlechtergestellt oder schlicht und ergreifend vergessen worden. Die einbringende Fraktion hat dies ausführlich dargestellt. 

Die Diskussionen dazu wurden jahrelang bisher ergebnislos geführt. Im Falle der in der DDR geschiedener Frauen ist das Anliegen sogar bis vor die UN getragen worden. Aber außer Worten, haben diese Frauen von der Deutschen Politik bisher nichts bekommen. 

Auch der rentenrechtliche Umgang mit den sogenannten Jüdischen Kontingentflüchtlingen ist gelinde gesagt skandalös. Rentenansprüche erworben in den Ursprungsländern sind quasi mit der Einreise nach Deutschland verwirkt. Eine Aufnahme in das Fremdrentengesetz hat diese Gruppe nicht erfahren. Eine Ungleichbehandlung zu den Spätaussiedlern, die gerade ob der Deutschen Geschichte zutiefst beschämend ist. Auch wenn, rein finanziell gesehen, für die meisten der Jüdischen Kontingentflüchtlinge eine Rente gemäß Fremdrentengesetz kam Verbesserungen mit sich bringen würde. So stellt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinem diesbezüglichen Gutachten von 2018 fest: „Die finanzielle Situation der jüdischen Zuwanderer dürfte sich auch bei einer Gleichstellung mit Spätaussiedlern kaum ändern. Aufgrund der Kürzungsregelung des § 22 Abs. 4 Fremdrentengesetz ist die nach diesem Gesetz zu zahlende Rente grundsätzlich auf 60 Prozent zu begrenzen, so dass sich in vielen Fällen weiterhin lediglich ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter ergeben würde. So ist die Gruppe der Spätaussiedler gleichermaßen von Altersarmut betroffen.“

Dennoch wenn Jüdinnen und Juden, jahre- wenn nicht jahrzehntelange Beitragszeiten in ihren Herkunftsländern hierzulande nicht anerkannt bekommen, dann führt das natürlich noch direkter in die Altersarmut. Eine diesbezügliche Kleine Anfrage meines Kollegen Sebastian Striegel und mir hätte eigentlich in der vorigen Woche beantwortet werden müssen. Die Antwort liegt aber noch nicht vor. Neben der Frage nach den Betroffenenzahlen interessiert uns insbesondere die Position der Landesregierung zum Thema. Zumindest diese kennen wir jetzt durch die Ausführungen der Ministerin.

Die damalige Schwarz-Rote Bundesregierung hatte dazu Verabredungen und Prüfaufträge in ihrem Koalitionsvertrag von 2018 formuliert und im Jahr 2019 gab es einen gemeinsamen Antrag von Abgeordneten der Fraktionen FDP, LINKE und Grüne. Geschehen ist leider nichts. Obwohl damals wie heute die Feststellung aus der damaligen Antragsbegründung galt und gilt: „Nur weiteres Nichthandeln sollte keine Option sein“. Das sah Schwarz-Rot anscheinend anders und handelte bis 2021 nicht. Jetzt liefert die Ampel-Bundesregierung. Zur Schaffung eines entsprechenden Härtefallfonds liegt ein Eckpunktepapier vor. Vorgesehen ist die Gründung einer Stiftung und die Bereitstellung von 5oo Millionen Euro seitens des Bundes. Für die Betroffenen soll damit eine Einmalzahlung von 2.500 Euro verbunden sein. Diese Zahlung soll im besten Falle durch Beitritt der Länder zur geplanten Stiftung verdoppelt werden auf 5.000 Euro. 

Natürlich muss das Land sich diesbezüglich finanziell engagieren. Das steht für mich und meine Fraktion außer Frage.

Selbstverständlich ist eine Einmalzahlung nur die minimale Variante, um zumindest ein stückweit für Rentengerechtigkeit zu sorgen. Das wird viele Betroffene nicht zufriedenstellen. Aber immerhin wird jetzt endlich gehandelt. Für zahlreiche Betroffene zu spät, weil längst verstorben. Lassen Sie uns zumindest jetzt zügig handeln, als Land der Stiftung ohne wenn und aber und ohne Gefeilsche beitreten und den Betroffenen damit neben der Zahlung auch klar und deutlich zeigen: Ihr seid nicht vergessen. Wir anerkennen die erlebte Ungerechtigkeit. Das Gerechtigkeitsversprechen des Rentensystems wird auch in eurem Falle nicht gebrochen, wenn auch nicht – so viel Ehrlichkeit ist geboten – gänzlich erfüllt. 

Danke.