Rede zur zahnärztlichen Versorgung

https://youtu.be/1PALbzAaag8

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach aktueller Prognose der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt werden im Jahr 2025 acht Landkreise und zwei kreisfreie Städte einen zahnmedizinischen Versorgungsgrad von unter 100% aufweisen.

Im Jahr 2030 werden dann alle Landkreise und kreisfreien Städte des Landes eine Unterversorgung haben.

Dieser in seiner Dringlichkeit unmissverständliche Befund stammt aus einer Kleinen Anfrage meiner Fraktionskollegin Lüddemann aus dem April vorigen Jahres.

Natürlich besteht dringender Handlungsbedarf. Daran besteht kein Zweifel. Sowohl in der Antwort auf die angeführte Kleine Anfrage als auch im Bericht der Landesregierung zum Landtagsbeschluss „Situation der zahnärztlichen und kieferorthopädischen Versorgung im Land Sachsen-Anhalt“ von Februar 2020 werden verschiedene geplante und auf den Weg gebrachte Projekte und Vorhaben zu dieser Problemstellung benannt. Von neu anlaufenden Beratungsangeboten, diskutierten Stipendienprogrammen bis hin zu ersten Diskussionen der zahnärztlichen Ständevertretung mit den Kassen zur Einrichtung eines Strukturfonds nach § 105 Absatz 1 des SGB V. Hierzu einen aktuellen Sachstand zu erhalten ist sicherlich sinnvoll. 

Zum Ausbau der Studienplätze hat die damalige Landesregierung bereits auf die eben auch zu treffenden investiven Förderungen und nötigen Baumaßnahmen verwiesen. Wenn wir gleichzeitig wissen, dass weniger als 50% der hierzulande Studierenden dann auch in Sachsen-Anhalt als Zahnarzt oder Zahnärztin praktizieren, stellt sich schon die Frage, ob wir nicht statt in neue Studienplätze besser in Maßnahmen zur Erhöhung dieser Quote investieren sollten.

Dass etwa Angestellten-Verhältnisse im ärztlichen Bereich gerade bei der jungen Generation auf hohen Zuspruch treffen, haben wir bei den Diskussionen zum ambulanten Versorgungsbereich oft gehört. Da liegt es auf der Hand solche Angebote auch im Bereich der Zahnmedizin zu schaffen. Da sind dann auch die Kommunen gefragt als potentielle Träger von MVZ´s. Land, Kommunen und die Selbstverwaltung müssen hier gemeinsam innovative Modelle entwickeln. Und auch wenn das Land formal nicht an vorderster Stelle in der Verantwortung steht – denn der Sicherstellungsauftrag liegt nun einmal bei der KZV – so steht natürlich außer Frage, dass wir als Landespolitik in diesem zentralen Bereich der Daseinsvorsorge mitnichten die Hände in den Schoß legen können. Also lassen Sie uns im Ausschuss zusammen mit den angesprochenen Akteuren ins Gespräch kommen, um geeignete gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung der zahnmedizinischen Versorgung zu entwickeln.  

Danke.