REDE

Qualitativen Förderung der Kinderbetreuung dauerhaft sichern, statt jährlicher Trippelschritte. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Blick auf den vorliegenden Gesetzesentwurf zum KiföG ist man geneigt an das bekannte alljährliche Fernsehspiel „Dinner for one“ zu denken mit der bekannten Frage: „The same procedure as last year?“ und der bekannten Antwort „The same procedue as every year, James!“ 

Denn so scheint es auch die Landesregierung zu halten. Die Förderung zentraler Aspekte des Kifög – die Sonderförderung für Kitas mit besonderen Bedarfen, die praxisintegrierte Ausbildung, die deutliche Entlastung von Mehrkindfamilien, die Unterstützung der Fachberatung – all dies wird immer nur scheibchenweise Jahr für Jahr garantiert. Das haben wir schon 2022 kritisiert und das kritisieren wir auch heute.

Stehen Sie doch bitte zu ihrem eigenen Koalitionsvertrag, der klar feststellt: Auch unabhängig von Bundesmitteln sollen die genannten Vorhaben fortgesetzt werden. Also warum entfristen Sie diese nicht im Gesetz? Warum schaffen sie nicht Erwartungssicherung bei den Trägern, den Fachkräften, den Eltern? So werden wir uns weiterhin von Haushalt zu Haushalt hangeln. Optimal ist das nicht. Damit könnte man als Land deutlich größere Verlässlichkeit zeigen.

Positiv hervorheben möchte ich aber die Aufstockung des Personals in den Kitas mit besonderem Förderbedarf gemäß § 23. Aus den 37 zusätzlichen Stellen bis Ende diesen Jahres werden 50 zusätzliche Stellen in 2024.

Als wir den §23 mit seiner Sonderförderung für bestimmte besonders herausgeforderte Einrichtungen in der vorigen Legislatur eingeführt haben, war genau dies unser Grünes Anliegen: Damit einen Hebel zu installieren, um peu à peu den Personalschlüssel gezielt und bedarfsbezogen zu verbessern. Das dies jetzt mehrfach bereits gelungen ist, freut mich außerordentlich. 

Auch zu begrüßen ist die leichte Absenkung der Zugangshürden für das Fachpersonal in den Beruf. Die Erzieher*innenausbildung als staatlich anerkannte Ausbildung und damit gemäß dem Deutschen Qualifizierungsrahmen einem BA-Abschluss gleichwertig, sollte unmittelbar für den Berufseinstieg reichen. Auch dies also ein sinnvolles kleines Rädchen, das es zu drehen gilt.

Dieser überschaubare Gesetzesentwurf enthält also etwas Licht und etwas Schatten. Natürlich wollen wir ihn auch überweisen und zügig wieder im Plenum beraten. Im kommenden Jahr dann zum nächsten Haushalt werden wir dann wahrscheinlich leider eine fast identische Debatte wieder führen. Ich hoffe, dass nicht, aber die Reden heute können also erneut zur Wiedervorlage gelegt werden.

Danke.