REDE

Politische Stiftungen: Keine Landesmittel zur Finanzierung von Rechtsextremen und Verfassungsfeinden ausgeben.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Gesetz, das wir heute beschließen, hat zwei ganz konkrete Ziele. 

Einerseits soll damit Rechtssicherheit für die Finanzierung der politischen Stiftungen Sachsen-Anhalts aus Landesmitteln geschaffen werden. Die Notwendigkeit machen die Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Magdeburg deutlich. Deshalb ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass wir heute hier endgültig über den Gesetzentwurf abstimmen.

Und zweitens muss dieses Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen verhindern, dass staatliche Mittel für die Finanzierung staats- und demokratiefeindlicher Netzwerke missbraucht werden. Aus Steuergeld finanzierte rechtsextremistische Think Tanks oder Nachwuchsschmieden für neue Nazis müssen ausgeschlossen sein. 

Klare Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die dies verhindern, ja auch dies entspricht dem Prinzip einer wehrhaften Demokratie. Der demokratische Staat muss und darf nicht diejenigen pampern, die aktiv die Demokratie bekämpfen. Deswegen ist es wichtig, dass dieses Gesetz regelt, dass Stiftungen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen und bekämpfen und Menschenrechte in Frage stellen, von der öffentlichen Förderung ausgeschlossen werden. 

Wir Bündnisgrüne hoffen, dass die im Gesetzentwurf verankerten Mechanismen gut umgesetzt werden und genau da greifen. Denn gerade jetzt, wo Rechtsextremisten in den Parlamenten den Angriff auf unsere Demokratie von innen gestartet haben, gerade jetzt müssen wir sie mit aller Kraft verteidigen. Und zwar alle Demokrat*innen gemeinsam.

Und genau deswegen, liebe Mitglieder der Koalition, finden wir Bündnisgrüne es enttäuschend, dass es trotz unserer Angebote keinen Dialog zwischen der demokratischen Opposition und ihnen zu diesem Gesetzentwurf gab. Es wäre ein wichtiges Zeichen gewesen, wenn wir – die Demokrat*innen im Landtag von Sachsen-Anhalt – gemeinsam hätten hier stehen können und sagen: Das ist unser Entwurf. Dafür stehen wir ein. 

Doch leider ist dem nicht so. Wir Bündnisgrüne – und nicht nur wir – sind im Verfahren immer wieder auf sie zugekommen. Wir haben unsere Vorschläge zu Änderungen am Gesetzentwurf eingebracht und hätten sie gern gemeinsam mit ihren Vorschlägen abgewogen. 

Sie wollten dieses Zeichen der demokratischen Einigkeit offenbar nicht. Und deshalb gibt es eben keinen, gemeinsam von allen demokratischen Fraktionen getragenen Gesetzentwurf. Sondern einen der Koalition. Dem wir uns selbstverständlich nicht in den Weg stellen. Aber den sie allein über die Ziellinie werden tragen müssen. 

Und dennoch gilt: Heute ist ein guter Tag für unsere Demokratie. Vielen Dank.