Rede

Nichtraucher*innen besser schützen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Anliegen unseres Antrages ist der Landesregierung quasi auf dem Silbertablett serviert worden. Und auf diesem Silbertablett liegt es noch immer und wartet auf Abholung. Und dabei hat der Landtag die Bestellung selbst aufgegeben. Mit einem Landtagsbeschluss ist die Landesstelle für Suchtfragen im Jahr 2017 beauftragt worden ein umfassendes Konzept zum Nichtraucherinnenschutz zu erarbeiten.

Die Landesstelle kam dem in gewohnter Weise fundiert nach und hat ihr Konzept dann im Jahr 2020 dem Landtag überreicht. Im Oktober 2021 ist das Konzept auf einem Fachtag ausführlich vorgestellt und diskutiert worden. Dabei waren auch einige Abgeordnete und wie mir berichtet wurde war die abschließende Meinung nahezu einhellig: Das Konzept gehört umgesetzt.

Allein schon aus Wertschätzung der Arbeit der Landesstelle gegenüber wäre es nur recht und billig, dem von hier aus bestellten, und für gut befundenen, Konzept nun endlich Taten folgen zu lassen.

Aber natürlich erst recht um der Gesundheit der Menschen hier im Land willen hätten die Maßnahmen stringent angepackt gehört. Und schließlich haben wir uns als Land selbst das Ziel gesteckt, die Raucherinnenquote zumindest auf den Bundesdurchschnitt zu senken. Das ist schon kein überambitioniertes Ziel. Aber wie im Konzept zu lesen ist: selbst das haben wir im Land noch nicht erreicht. 

Auch weil bis zum heutigen Tage wenig getan wurde, um das Konzept umzusetzen.

Das Wissen um die Gefahren des Rauchens und des passiven Rauchens gehören zum Glück seit einiger Zeit zur Allgemeinbildung. Aber der Mensch neigt dazu, wider besseren Wissens zu handeln. Bei Eigengefährdung gehört das in den Bereich der allgemeinen Handlungsfreiheit und obliegt der Eigenverantwortung mündiger Bürgerinnen.

Aber in den Fällen von Fremdgefährdung obliegt es eben auch der Politik den Schutz wo es geht zu gewährleisten. In diesem Bereich ist das normiert im Nichtraucherschutzgesetz.

Aber dieses Gesetz hat Lücken. Und darauf verweist das Konzept der Landesstelle mehrfach und eindrücklich. Wir haben Lücken bei uns im Gesetz, die bundesweit einmalig sind. Etwa die Ausnahmeregelungen zum Rauchen an Berufsschulen. Wir haben Lücken, die andere Bundesländer wie beispielsweise Bayern seit langem geschlossen haben, wie in der Gastronomie. 

Und wir haben Lücken, die sich schlicht aus dem Alter unseres Gesetzes ergeben. Vor 12 Jahren gab es noch nicht diese große Palette an Tabakersatzprodukten. Damit unterliegen diese Produkte nicht dem Nichtraucherschutzgesetz.

Das Gesetz verfehlt also die Aufgabe, den öffentlichen Raum weitgehend rauchfrei zu gestalten. Nicht-rauchen als Normalität zu stärken. Das ist umso wichtiger mit der Cannabislegalisierung am Horizont. 

Denn natürlich sind wir Grüne für einen regulierten Cannabismarkt samt Qualitätskontrolle und Jugendschutz. Und ebenso natürlich wollen wir nicht, dass dann in Gaststätten oder an Haltestellen Cannabis geraucht wird. Ein konsequentes Nicht-Raucherschutzgesetz flankiert die Legalisierung von Cannabis.

Gerade die Ausnahmen in der Gastronomie und die anscheinend sehr laxen Kontrollen der bestehenden Regelungen unterwandern den Nichtraucherinnenschutz. Um Gäste und gerade die Mitarbeitenden zu schützen, braucht es ein konsequentes Rauchverbot. Auch die Bedienung in einer kleinen Eckkneipe hat das Recht auf einen Arbeitsplatz ohne erhöhtes Krebsrisiko.

Und eine klare Regel für alle Gastronomen bietet eben auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle. Und ist damit fair. Wenn selbst Länder mit einer ausgeprägten Pub Kultur wie Irland und England es schaffen rauchfreie Pubs als Norm und Normalität zu etablieren, dann sollten wir das hierzulande wohl auch hinbekommen. Ohne das oft als Schreckgespenst an die Wand gemalte Kneipensterben.

Auch rauchfreie Haltestellen im ÖPNV dienen der Schaffung rauchfreier öffentlicher Räume. Bei Regen kann es in einem kleinen Wartehäuschen schonmal eng werden. Da braucht es dann wirklich keinen, der dort raucht. Wenn gerade Schulkinder unterwegs sind, dann gilt es deren Rauchexposition zu minimieren. 

Wir haben bei dem Anliegen einer rauchfreien Öffentlichkeit durchaus abgewogen. Im Konzept findet sich auch der Vorschlag Rauchverbote für Grünflächen auszusprechen. Aber ich finde, wenn man sich abends zum Grillen trifft, sich auf nen Bier im Park verabredet, dann sollte dort rauchen unter freiem Himmel möglich sein. Wobei klar ist, der Filter gehört nicht in die Büsche geschnippt. Taschen-Ascher ist da die Antwort. 

Also kurz und gut das hiesige Nichtraucherschutzgesetz verdient seinen Namen im Grunde nicht mehr und es gilt dieses zu modernisieren. Ich hoffe wirklich wir können in dieser Hinsicht demnächst Vollzug melden, auch wenn diese Initiative aus den Reihen der Opposition kommt. Erinnern Sie sich bitte daran verehrte CDU und SPD auch ihre Fraktionen haben in der vorigen Legislatur dem Beschluss des Landtages zur Konzepterarbeitung zugestimmt.

Ob wir ein neues Gesetz bekommen werden, ist also abzuwarten. Was wir in Deutschland allerdings bekommen ist das Außenwerbeverbot für Tabakprodukte. Wenn auch nicht gleich morgen. So ist Deutschland doch endlich auf dem Weg seine unrühmliche Ausnahmestellung in Europa zu räumen und auch hierzulande die Bewerbung dieses eindeutig hochgradig gesundheitsschädlichen und süchtig machenden Produktes zu untersagen. Ich setze darauf, dass wir dieses Untersagen von Werbung auch im Bereich ungesunder Lebensmittel für Kinder bekommen. Werbung manipuliert. Werbung verführt. Werbung macht schmackhaft. Da gilt es klare Grenzen zu setzen im Sinne des Verbraucherschutzes. Im Sinne der Gesundheitsförderung.

Bis das Außenwerbeverbot greift wollen wir mit den Kommunen und den Verkehrsunternehmen im Land eine Selbstverpflichtung befördern auf Tabakwerbung zu verzichten. Auch auf das Sponsoring durch Tabakunternehmen von Veranstaltungen sollte verzichtet werden. Wenn Veranstaltungen gerade für die jüngere Generation wie Konzerte und Festivals von Tabakunternehmen gesponsort werden, dann erzeugt dies eine Verankerung in der Lebenswelt der jungen Menschen, die unserem Ziel eines rachfreien Sachsen-Anhalts und unseres Gesundheitsziel klar entgegen steht. Das sollte also schlicht nicht stattfinden.  

Da das Konzept der Landesstelle für Suchtfragen zahlreiche Maßnahmen und Ansätze erarbeitet, wollen wir zu deren Umsetzung einen Bericht im Ausschuss.

Die wertvolle Zuarbeit der Landesstelle darf nicht weiter auf dem Silbertablett verstauben. E-Zigaretten und Co dürfen nicht weiter von einer gesetzlichen Lücke profitieren. Und der Gesundheitsschutz im Land darf nicht länger halbgar betrieben werden.

Nehmen wir unser Landesgesundheitsziel ernst. Stellen wir den Gesundheitsschutz an die erste Stelle. Sorgen wir für saubere Atemluft und rauchfreie öffentliche Räume. 

Stimmen sie für eine neues und modernes Nichtraucherschutzgesetz.

Danke.