REDE

Long-Covid: Wissen bereitstellen, in Forschung investieren, Betroffenen helfen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann meinen Redebeitrag zur Einbringung des ursprünglichen Antrags an dieser Stelle im Grunde nur wiederholen. Long- und Post-Covid werden uns, aber vor Allem die von lang anhaltenden Gesundheitseinschränkungen betroffenen Menschen, leider noch lange beschäftigen. Die Entwicklung zielgerichteter und wirksamer Behandlungsmethoden, flächendeckender Beratungsangebote und einer gesellschaftlichen Sensibilisierung für diese Erkrankungen wird nicht morgen schon erreicht sein. Auch die Anerkennung einer Long-Covid Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ist aktuell ein schwieriger Prozess. Wie die Süddeutsche Zeitung im Dezember noch meldet, haben ca. 500 000 Menschen eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit angemeldet. Aber außer bei Pflegekräfte oder Ärzten wird bisher nur ein kleiner Teil dieser Anträge anerkannt. Für die Betroffenen, zum Beispiel Erzieherinnen, die sich auch in Sachsen-Anhalt überdurchschnittlich häufig mit Corona angesteckt haben, heißt das dann im schlimmsten Fall, wenn die Erkrankung wie es der Name ja schon sagt länger dauert und die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, dass sie in die Sozialhilfe rutschen. Neben dem gesundheitlichen Leid kommt dann noch eine ganz konkrete Armutsgefährdung hinzu. 

Vor diesem Hintergrund ist es um so wichtiger, dass das Land sein Möglichstes tut. Informationen sammeln und aufbereiten. Akteure vernetzen. Das Thema immer und immer wieder aus- und ansprechen, auch im Austausch mit der Selbstverwaltung und den Kassen. Den wissenschaftlichen Diskurs intensiv verfolgen. Und natürlich die epidemiologische Lage im Blick behalten. Insbesondere damit sich das Land aktiv einbringen kann bei der Erarbeitung und Fortschreibung des nationalen Aktionsplans „Post-COVID-Syndrom“. 

Und Sachsen-Anhalt muss sich bei der avisierten Schaffung eines deutschlandweiten Netzwerkes von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambulanzen in Stellung bringen, damit diese vom Bund geplanten Strukturen auch hierzulande Standorte finden. 

Und auch wenn die vorliegende Beschlussempfehlung eine weitere Behandlung des Themas im Sozialausschuss nicht vorsieht, so sollten wir das Thema als Landtag natürlich nicht ad acta legen. Denn gerade die Punkte des nationalen Aktionsplans und der angesprochenen Versorgungsstrukturen sollten wir beizeiten im Ausschuss wieder aufrufen und regelmäßig im Blick behalten. 

Danke.