Kita-Qualitäts-Gesetz: Verlässliche Förderung und Spielräume für Qualitätsentwicklung

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Viel laute und auch nachvollziehbare Kritik gab es in den letzten Wochen am Auslaufen des bundesweiten Programms “Sprachkitas”. Nachvollziehbar, weil Sprachförderung einer der wichtigsten Bausteine frühkindlicher Bildung und essentiell für spätere Teilhabe ist. 

Gut ist: der Bund legt ein Kita-Qualitäts-Gesetz  vor, mit dem wir die bereits bestehenden Qualitätsverbesserungen – und Qualität meint in diesem Bereich eben vorrangig frühkindliche Bildung –  bei der Kinderbetreuung im Land verstetigen können. Gut ist, dass auch Sprachförderung nun vom Gesetz als förderfähiger Tatbestand aufgeführt wird.

Schlecht ist die finanzielle Lücke, wenn man das bisherige Programm der Sprachförderung und das finanzielle Volumen auf Basis des bisherigen Gute-Kita-Gesetzes nebeneinander legt.

Wenn Bundesprogramme – die ihrem Wesen nach immer ein Ablaufdatum haben – auslaufen, ist das oft schwierig. Aber dass Bundesprogramme auch mal enden, hatten die Verhandlungspartner des hiesigen Koalitionsvertrages dankenswerterweise auch auf dem Schirm und für diesen Fall eine Fortführung mit Landesmitteln vereinbart. Ich schaue da vor allem in Richtung Finanzminister Richter und die Finanzer der CDU. Nehmen Sie diesen Satz in ihrem Koalitionsvertrag bitte ernst.

Vielleicht haben Sie aber auch Glück und müssen nicht ihren eigenen Koalitionsvertrag bemühen, und im Bund kommt noch Bewegung in die Sache. Sei es durch einen Überbrückungszeitraum des Sprachkitaprogramms bis zum Ende des Kita-Jahres im August 2023 oder Bewegung im Kita-Qualitätsgesetz. Die Haushaltsberatungen auf Bundesebene haben ja gerade angefangen und ich kann Ihnen sagen: Niemand in der Grünen Bundestagsfraktion ist glücklich über die Ungewissheit der Sprachkitas. 

Kurz zu den weiteren Punkten des LINKEN Antrags. Sie haben recht: All das, was sie fordern, brauchen wir eigentlich im Land. Aber Politik ist nicht schwer, wenn es darum geht, alles aufzuzählen, was fachlich sinnvoll ist. Sondern Politik wird dann schwer, wenn es um die Setzung von Prioritäten geht. Und diese knifflige Aufgabe ersparen sie sich mit ihrem Antrag. 

Unsere GRÜNE Priorität liegt klar bei der Stärkung der Qualität, und zwar insbesondere in den Kitas, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Aufwüchse braucht es also zuvorderst bei der Förderung von Einrichtungen mit besonderen Bedarfen gemäß § 23 Kinderförderungsgesetz. Ein Aufwuchs auf 200 Stellen würde das Land finanziell sicherlich nicht ruinieren, aber eben viele Kitas in denen das Personal über die Maßen gefordert wird, entlasten und stärken. Dort sollten wir unsere Kräfte bündeln.   

Vielen Dank