Rede Kammergesetz für Heilberufe: Besseren Kinderschutz und Fachkräftegewinnung 19. September 202427. September 2024 „Heilberufe-Kammergesetz: Besseren Kinderschutz und Fachkräftegewinnung | 19.09.2024“ von YouTube anzeigen Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube. Inhalt von YouTube immer anzeigen Sehr geehrte Damen und Herren, Ich will gleich zu Beginn betonen: die Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfes teilen wir Grünen umfänglich. Die Umsetzung von EU-Recht und besserer Kinderschutz sind notwendig und selbstverständlich. Und auch wenn es natürlich arg technisch daher kommt, haben die Regelungen zu den Kammern ebenso Auswirkungen abseits der berufsständischen Ordnung. So wird Studierenden der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie der Pharmazie mit dem neuen Gesetz bereits während des Studiums die Möglichkeit eröffnet, freiwillig Mitglied der Heilberufskammern zu werden. Diese frühe Anbindung kann sicherlich eine kleine Stellschraube sein für die Gewinnung von Fachkräften im Land. Dass also die eine oder der andere Studierende nach dem Studium nicht unser Bundesland verlässt, sondern durch bestehende Kontakte durch erste kollegiale Verbindungen hier auch sein Berufsleben starten will. Der eigentlich zentraler Aspekt des Gesetzes ist aber natürlich der verbesserte Kinderschutz. Ärztinnen und Ärzte erhalten die ausdrückliche Erlaubnis, bei Verdacht auf physische, psychische oder sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zu suchen. Dies soll eine fundierte Gefährdungseinschätzung ermöglichen, ohne die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen. Ausführlich haben wir alldas ja in der Debatte zur ersten Lesung dieses Gesetzes ausgetauscht. In der Anhörung danach wurden allerdings Fragen aufgeworfen, die in der anschließenden Diskussion im Fachausschuss unbeantwortet geblieben sind. Dazu hätten nicht nur wir schon gerne Antworten gehört. So bleibt es dann für uns bei einer Enthaltung zum Gesetz. Danke.