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Bezahlbares Wohnen sichern – Warum die Ampel mehr für Mieter getan hat als Merz je würde!

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Sehr geehrte Damen und Herren,

man wird sie noch vermissen: Die Ampel. Da bin ich mir ziemlich sicher. Zumindest all die Mieterinnen und Mieter in unserem Land, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind… Meint denn einer hier im Raum wirklich, eine Regierung unter Friedrich Blackrock Merz hätte auch nur ansatzweise eine derart weitreichende Verbesserung des Wohngeldes auf den Weg gebracht, um Wohnen bezahlbarer zu machen? Auf. Garkeinen. Fall. Herr Merz fasst den Sozialstaat doch nur mit der Kneifzange an. Und dann, um etwas abzukneifen. 

Das Wohngeld Plus Gesetz der Ampel ist ein Meilenstein für bezahlbares Wohnen. Seit 2023 profitieren mehr Menschen denn je von dieser wichtigen Unterstützung. Statt 600.000 haben jetzt zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld.

Doch nicht nur die Anzahl der Empfänger wurde erhöht. Auch die Leistung selbst wurde deutlich verbessert. Der durchschnittliche Zuschuss hat sich auf 370 Euro pro Monat fast verdoppelt. Erstmals enthält das Wohngeld Plus auch Komponenten für Heizkosten und energetische Sanierungen. Das ist praktizierte soziale Gerechtigkeit in schwierigen Zeiten.

Ein gutes Gesetz zu verabschieden ist das eine. Das andere ist, auch wirklich alle Menschen damit zu erreichen. Die Beantragung und Bewilligung der Leistung möglichst barrierefrei und zeitnah zu gewährleisten. Ja, da ist noch Luft im System. Das moniert die Linke in ihrem Antrag durchaus berechtigt. Aber die Lösung ist ja zumindest in Sicht. Mit Nordrhein-Westfalen als Vorreiter in Sachen digitaler Beantragung können mit Stand vom 18.12.2024 auch in Sachsen-Anhalt in 25 von 33 Wohngeldbehörden Anträge digital gestellt werden. Das ist der richtige Weg. Ich bin da durchaus guter Hoffnung, dass wir bis zum Ende der Legislatur hier als Land Vollzug melden können und 33 von 33 Behörden digital arbeiten. Die Subjektförderung wie die LINKE es in ihrem Antrag benannt ist also auf einem guten Weg. Da hat die Ampelkoalition mal eben auf grün geschaltet. 

In Sachen soziale Wohnraumförderung steckt der Karren aber wirklich noch ziemlich im Dreck. Zielmarken zum Neubau von günstigem Wohnraum sind klar verfehlt worden. Wobei auch hier die Ampelregierung Ende vorigen Jahres noch lieferte: Der Deutsche Bundestag verabschiedete mit dem Jahressteuergesetz im Oktober 2024 die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen werden damit von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Dafür gibt es dann eine Mietpreisbindung. Zumindest ein Ansatz in Sachen Objektförderung. Diese Wohngemeinnützigkeit stellt ein kleines Gegengewicht dar zur kapitalistischen Schieflage bei den Gütern der Daseinsvorsorge, wozu eben auch Wohnungen gehören, diese einzig profitgetrieben und marktorientiert bereit zu stellen.

Ein ähnliches Korrektiv kann man sich in Rheinland-Pfalz ansehen: die Projektförderung „GEMEINSAM BESSER – BESSER GEMEINSAM“. Wohngenossenschaften werden da bei ihrer Gründung ebenso unterstützt wie Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnraum für Mietervereine bereitstellen und Kommunen, die zur Veräußerung öffentlicher Grundstücke für gemeinschaftliche Wohnprojekte Konzeptvergabeverfahren durchführen. 

Wir Bündnisgrünen haben für die Ermöglichung günstiger Mieten mit unserer Grünen Bauordnung Vorschläge unterbreitet. An dieser Stelle dazu nur die Schlagworte Gebäudetyp E und Verfahrensvereinfachungen für das Bauen im Bestand. Denn günstigeres Bauen heißt bestenfalls eben auch günstigere Mieten. Wir warten weiterhin auf die Vorschläge der Landesregierung dazu.  

Inwieweit wir hier im Land den sozialen Wohnungsbau weiter fördern können, gerne dann im Ausschuss. Die bisherigen Programme dazu sind ja wenig bis gar nicht genutzt worden. Dabei haben wir gerade auch in Sachen günstige barrierefreie Wohnungen einen hohen und wachsenden Bedarf im Land.  Das wird so oder so eine Dauerbaustelle im Land bleiben.

Lassen Sie uns dazu also fachpolitisch in die Diskussion kommen.

Danke.