REDE

Betreuungsgesetz: Endlich kommt Umsetzung von Bundesvorgaben im Land an

Sehr geehrte Damen und Herren,

verehrte Landesregierung,

angesichts der überaus verdienstvollen und herausfordernden Arbeit, die die Betreuungsvereine im Land leisten, ist dieser arg verspätete Gesetzesentwurf nicht nur ein Ärgernis, sondern leider nur allzu leicht als Ausdruck der Geringschätzung zu begreifen.

Zumindest zeugen die Anschreiben, die mich zu diesem Thema erreichten, von diesem Gefühl der Missachtung auf Seiten der Betreuungsvereine.

Als Land haben wir hier fahrlässig gehandelt. Allein schon fiskalisch. Sollten Betreuungsvereine samt ihrer ehrenamtlichen Betreuer:innen verloren gehen, dann obliegt Berufsbetreuern diese Aufgabe. Und das wird sich in massiven Kostensteigerungen im Justizhaushalt niederschlagen. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine hatte im Jahr 2010 in einer Stellungnahme die Mehrkosten durch Berufsbetreuer im Unterschied zu den ehrenamtlichen Betreuern der Vereine auf etwa den Faktor 7 beziffert. Betreuungsvereine leisten also nicht nur wertvolle Arbeit, sie entlasten Jahr für Jahr den Landeshaushalt.

Im Grunde ist der Vorgang auf Landesebene geradezu tragisch, denn eigentlich steht die neue Gesetzeslage auf Bundesebene ja für eine Wertschätzung und Anerkennung der Betreuungsvereine. Davon zeugt der geschaffene Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung, die das gesamte Aufgabenspektrum umfasst und damit erhalten die Betreuungsvereine ein hohes Maß an Planungssicherheit. Dieses positive Signal von Seiten des Bundes, wurde dann leider von Seiten des Landes konterkariert.  

Ja, es stimmt natürlich, im Haushalt 2023 sind bereits finanzielle Vorkehrungen getroffen worden, die neuen Aufgabenfelder der Betreuungsvereine und deren neue Finanzierung zu untersetzen. Soweit so gut. Aber selbst, wenn die Finanzierung der Vereine mittels einer Übergangsfinanzierung gewährleistet sein sollte, wie die Landesregierung in der entsprechenden Pressemitteilung feststellt, so bleibt doch das Problem: Ohne das notwendige Ausführungsgesetz können etwa die neu eingeführten Registrierungen und Sachkundenachweise nicht umgesetzt werden. Weil schlicht nicht geregelt ist, welche Behörde im Land zuständig ist. Bis eben der nun endlich vorliegende Gesetzesentwurf verabschiedet ist. Ich hoffe also auf ein schnelles parlamentarisches Verfahren.  

Es bleibt abzuwarten wie die Betreuungsvereine auf den Gesetzesentwurf und auf den Weg bis zur heutigen ersten Lesung zu sprechen sein werden. Ich bin sehr gespannt auf die Anhörung im Ausschuss.

Danke.