Grüne wollen mit Gesetzentwurf die Zukunft der Schulsozialarbeit absichern

Die aktuelle Förderperiode für die Finanzierung der Schulsozialarbeit aus EU-Mitteln endet am 31. Juli 2028. Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf für die Landtagssitzung im November eingereicht, der die weitere Finanzierung und zukünftige Förderung der Schulsozialarbeit ab August 2028 regelt.

Die dringende Notwendigkeit des Gesetzesvorhabens begründet Susan Sziborra-Seidlitz, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, wie folgt:

„Die noch amtierende Landesregierung hat in der letzten Legislatur eine Einigung über die Förderung der Schulsozialarbeit an den internen Streitigkeiten innerhalb der Koalition über die Finanzierung scheitern lassen. Sie hinterlässt somit den Schulen und Schulsozialarbeiter*innen eine völlig ungewisse Zukunft. Damit steht die Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt derzeit vor dem Aus.

Doch kaum ein Bundesland braucht Schulsozialarbeit so sehr wie Sachsen-Anhalt. Wir sind die bundesweit traurigen Spitzenreiter bei der Anzahl an Schüler*innen, die ohne Schulabschluss die Schule verlassen. Durch unseren Gesetzentwurf regeln wir, dass als erster Schritt der aktuelle Status quo der Schulsozialarbeit erhalten bleibt und zum Großteil aus dem Landeshaushalt finanziert wird. Damit schaffen wir eine sichere und verlässliche Zukunft für die Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt. Langfristig wollen wir Grünen erreichen, dass es an jeder Schule mindestens eine*n Schulsozialarbeiter*in gibt.“

Teure Show statt Politik für S…