Rede

Wohnen in Pflegeeinrichtungen: Grüne fordern mehr Schutz, Privatsphäre und Hitzesicherheit

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vor sage und schreibe elf Jahren wurde in Sachsen-Anhalt das Wohn- und Teilhabegesetz evaluiert. Die damaligen Empfehlungen lagen seitdem weitgehend unbeachtet im Sozialministerium. 2021 wurde kurz der Staub abgepustet – mit einem einzigen Satz im Koalitionsvertrag: Das WTG solle „zeitnah novelliert“ werden. Nun, fünf Jahre später, beraten wir heute die erste Lesung. Das ist erfreulich. Und zugleich – angesichts der Bedeutung des Themas – überfällig.

Aber lassen Sie uns nach vorn schauen. Entscheidend ist, was nun vorliegt. Und hier lässt sich festhalten: Die Novelle greift zentrale Punkte auf. Sie schärft die Abgrenzung zwischen selbständigen und nicht-selbständigen Wohnformen und damit auch das Prüfgeschehen der Heimaufsicht. Sie stärkt den Gewaltschutz, präzisiert Regelungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und überarbeitet die Verordnungen zum WTHG. Das wirkt auf den ersten Blick rechtssystematisch und inhaltlich schlüssig. Gleichwohl werden wir dazu im Ausschuss sicherlich noch intensive Debatten führen. Da werden die Fachwelt und der GBD sicherlich noch Redebedarf haben.

Ein klarer Fortschritt ist die verbindliche Meldung freier Plätze in Einrichtungen. Nur mit verlässlichen, tagesaktuellen Daten können wir Betroffenen und pflegenden Angehörigen wirklich zum Pflegeplatz  helfen. Ich freue mich, dass ein früheres grünes Anliegen hier konsequent umgesetzt wird. Der zwischenzeitliche Landtagsbeschluss, die Daten lediglich aus bestehenden Quellen für die Heimfinder-App zusammenzutragen, hat sich offenkundig nicht bewährt. Die gesetzliche Verankerung schafft nun Klarheit und Rechtssicherheit.

Aus grüner Sicht bleiben jedoch zwei zentrale Lücken.

Erstens: das Recht auf ein Einzelzimmer. Privatsphäre und Rückzug sind auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit elementar. Bei Heimeinzug ein Zimmer mit einer fremden Person teilen zu müssen, das ist nicht mehr zeitgemäß. Die UN-Kinderrechtskonvention normiert ein Recht auf Privatsphäre für unsere Jüngsten. Aktuell wurde für Strafgefangene ein Recht auf eine Einzelzelle festgelegt. Aber für ältere Menschen soll das nicht gelten, das ist kaum zu vermitteln. Soziale Begegnung braucht Gemeinschaftsräume und Konzepte – keine Mehrbettzimmer. Ein Recht auf Einzelzimmer bedeutet ausdrücklich keine Pflicht dazu. Flexible Lösungen sind möglich. Die derzeitige Empfehlung von 80 Prozent Einzelzimmern setzt jedoch zu niedrige Standards.

Zweitens: der Hitzeschutz. Ältere Menschen gehören zu den besonders vulnerablen Gruppen. Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren sind hier nicht akzeptabel. Verschattung, Begrünung oder mobile Kühlung sind keine Luxusmaßnahmen, sondern notwendige Vorsorge. Klimafolgenanpassung ist für Pflegeeinrichtungen ein Gebot der Stunde.

Beide Punkte werden wir in den weiteren Beratungen aufgreifen.

Vielen Dank.