Rede

Tarifbindung stärken statt Niedriglohn verfestigen – Gute Arbeit für Ostdeutschland

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Sehr geehrte Damen und Herren,

fangen wir mit guten Nachrichten an. Im Allgemeinen haben wir in Deutschland bundesweit einheitliche Tarifverträge. Der Ost- / Westunterschied bildet sich im Bereich Tarifverträge und Löhne kaum noch ab, am ehesten in den Bereichen Arbeitszeiten und Sonderzahlungen. Hier ist die Wiedervereinigung vollzogen. Ganz vollzogen? Nein, kleine Branchen pflegen weiterhin eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Das von der Linken angeführte unrühmliche Beispiel ist aber die Ausnahme, die diese Regel bestätigt. Relevanter für die tatsächlichen Einkommensunterschiede in Ost und West ist da die niedrigere Tarifbindung in den ostdeutschen Ländern. Die ist teilweise durch eine kleinteiligere Unternehmensstruktur zu erklären. Diesen Faktor werden wir erstmal so hinnehmen müssen. Umso wichtiger ist es, die weiteren Faktoren zur Stärkung der Tarifbindung in den Blick zu nehmen. Denn Tarifverträge und Tarifbindung sind das A und O für Gute Löhne und Gute Arbeit. Das stetige Absinken der Tarifbindung gerade in Ostdeutschland ist wirklich ein Problem für die Beschäftigten im Land. 

Und da machen Sie verehrte Linke zwei sinnvolle Vorschläge, um in diesem Bereich voran zu kommen. 

In Sachen Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen sind wir ganz bei Ihnen. Damit sind wir Grünen auch in den Bundestagswahlkampf gezogen. Hier muss es niedrigschwelliger möglich sein, Tarifabschlüsse als allgemeinverbindlich zu erklären.

In Sachen Arbeitgeberverbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung, da teile ich das grundsätzliche Ziel. Denn ja, diese Möglichkeit unterwandert die Tarifbindung.  

Ich denke erste Verbesserungen in Sachen OT Mitgliedschaft  sind aber differenzierter als ein schlichtes Verbot. Sinnvoll scheinen mir die Forderungen aus den Reihen der Gewerkschaften: 

Ein öffentliches OT-Register einführen. Das würde zumindest für mehr Transparenz sorgen. 

Ein Wechsel in die OT-Mitgliedschaft sollte der Gewerkschaft mitgeteilt werden müssen, samt einer Dreimonatsfrist für einen Wechsel.  Mit diesen beiden Maßnahmen wären wir schon eine Schritt weiter bei der Stärkung der Sozialpartnerschaft und der Förderung von Tarifabschlüssen. 

Ob ein gesetzliches Verbot möglich und sinnvoll ist, darüber hätte ich gerne im Ausschuss weiter beraten. Aber jetzt, mit dem Ende der Legislatur vor der Brust, macht das natürlich keinen Sinn mehr. Daher stimmen wir zu. Mehr Tarifbindung. Mehr Gewerkschaftliche Durchsetzungskraft. Damit die Menschen in unserem Land von guten Löhnen auch gut leben können.  

Vielen Dank