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Patientenakten sichern – aber keine Panikmache um Klinikschließungen!

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Regelung ist klar: Die Aufbewahrung von Patient*innenakten bleibt auch nach der Schließung eines Krankenhauses verpflichtend. Gemäß § 630f Abs. 3 BGB und § 10 Abs. 3 der Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte müssen Patientenunterlagen für mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Diese Pflicht besteht auch bei einer insolvenzbedingten Krankenhausschließung. Schließlich handelt es sich bei Gesundheitsdaten auch um besonders schutzbedürftige Informationen. 

Andererseits aber, wie die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder Mitte vorigen Jahres feststellte – dazu wurde bereits ausgeführt – stellt sich in vielen Fällen die Frage, wer konkret für die Archivierung der Akten zuständig ist. Oft fehlt es an Konzepten der Krankenhäuser, so dass im Fall der Fälle dann doch klare Zuständigkeiten und eine geregelte Finanzierung fehlen. 

Bereits erwähnt wurden die Beispiele aus Hessen und NRW, die hier landesrechtlich tätig wurden, die Krankenhausträger mit klaren Vorgaben verpflichten, Konzept und Finanzierung der Archivierung zu regeln. Damit Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten gewährleistet sind, der Zugriff durch Unbefugte verhindert wird,  eine regelmäßige Prüfung zur möglichen Vernichtung von Akten erfolgt und insbesondere die Rechte der Patient:innen auf Einsichtnahme gesichert sind.

Hier kann und sollte Sachsen-Anhalt natürlich ebenfalls tätig werden. Da spricht nun wahrlich garnichts dagegen und sehr viel dafür.

Ob die Situation allerdings derart akut ist, sei jetzt mal dahingestellt. Die finanzielle Situation vieler Häuser im Land ist sehr angespannt. Keine Frage. Und wir sehen aktuell in Magdeburg, dass es tatsächlich in manchen Häusern gerade SEHR herausfordernd ist. 

Aber wir sehen, gerade auch in Magdeburg, dass Kliniken durchaus zuversichtlich sind. Jetzt, kurz bevor die notwendige und lange angekündigte Krankenhausreform greift und damit die strategische und finanzielle Planbarkeit und Absicherung der Häuser ein ganz neues Niveau erreicht, lässt sicherlich kein Träger sein Haus gerade jetzt über die Klippe gehen. Jetzt wo zwar einerseits große strukturelle Veränderungen anstehen, dann aber der sichere Hafen verlässlicher Finanzierung und die Einhegung der Ökonomisierung von Krankenhausleistungen am Horizont erscheint. 

Ja verehrte Linke sie habe mit der Sicherung der Patientendaten einen Punkt. Man sollte diesen Punkt allerdings nicht als Steigbügelhalter für alarmistische Schließungsdebatten von Krankenhäusern überstrapazieren.   

Danke.