REDE

Interkollegialer Ärzteaustausch: Kinderschutz Priorität einräumen

Sehr geehrte Damen und Herren,

inhaltlich sind wir absolut d´accord. Kinderschutz – der Schutz der Hilflosesten- hat selbstverständlich höchsten Rang. Und genau dafür wurde  die Regelungsbefugnis für die Länder zu einem fallbezogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten im Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes von Juni 2021 geschaffen – und Sachsen-Anhalt sollte sie nutzen nutzen.

Wir halten es für sinnvoll, den kollegialen Austausch in der Ärzteschaft bei Fragen zum Kindswohl rechtsicher zu gestalten. Natürlich sollten Ärzte, denen Verletzungen oder auch Schilderungen eines Kindes auffällig vorkommen, sich mit Kolleg*innen und anderen Ärzten der Familie austauschen können, ohne das Einverständnis der Eltern einholen zu müssen. Diese auf den ersten Blick kleine Regelung dient den zu Recht in der Antragsbegründung zitierten Kinderrechten in der Landesverfassung. 

Einzig schade ist, dass mit dem Antrag der Koalition der Weg gewählt wurde, der am längsten dauert, das liegt bei der Novelle eines  Kammergesetzes auf der Hand.

Da der Regelungsgehalt ja wirklich überschaubar ist, wäre ein Gesetzesentwurf der Koalition natürlich schön gewesen. Wie beispielsweise gleich im Sommer 2021 von Schwarz-Gelb in NRW vorgelegt. Da sie sich offenbar von der Begründung des Gesetzes dort haben leiten lassen für die eigene Begründung, hätten sie sich im Grunde auch den Gesetzestext zu eigen machen können. Dann hätten wir heute gleich die 1. Lesung gehabt. 

Wenn dann schon ein Antrag, dann wäre die direkte Aufforderung an die Landesregierung ein entsprechendes Gesetz vorzulegen zielführend gewesen. Nur ein Prüfauftrag mit Bericht, wie es im Antrag nun gefordert ist, ist etwas dünn. Um sich als Regierungsfraktionen wirklich ernst zu nehmen, hätten Sie sich hier ruhig inhaltlich positionieren können, wenn nicht müssen. Und der Bericht ist noch nicht mal terminiert.  Wenn wir also irgendwann den Bericht vorliegen haben, braucht es dann wiederum einen weiteren Vorgang, um die Gesetzesnovellierung in Gang zu setzen. 

Nun gut, jetzt werden wir heute als Landtag ich nehme an einstimmig die Landesregierung auffordern zu prüfen inwieweit der entsprechende § 4 Absatz 6 des Kinderschutzgesetzes in unserem Bundesland genutzt werden soll. Sollte eigentlich schnell gehen. Vielleicht liegt diese Prüfung ja auch schon in einer Schublade bereit. Ich setze jedenfalls auf einen Bericht im Frühjahr 2024 und im besten Fall auf eine 1. Lesung noch vor der Sommerpause 2024.

Vielen Dank.