Rede Inklusive Jugendhilfe & Jugendgipfel: Jugendliche, Träger und Sozialämter stärker einbinden 21. November 202426. November 2024 „Inklusive Jugendhilfe & Jugendgipfel: Träger und Sozialämter stärker einbinden | 21.11.2024“ von YouTube anzeigen Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube. Inhalt von YouTube immer anzeigen Sehr geehrte Damen und Herren, die Reichsgewerbeordnung von 1869 enthielt erstmals Regelungen zum Schutz arbeitender Kinder. Das preußische Fürsorgeerziehungsgesetz von 1900 regelte die Unterbringung von so bezeichneten „verwahrlosten“ oder „gefährdeten“ Kindern und legte damit den Grundstein für die heutige Praxis staatlicher Eingriffe auch in Familien zum Schutz unserer Jüngsten. 1922 dann das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, das erste landesweit gültige Gesetz zur Regelung der Jugendfürsorge in Deutschland. Dieses formulierte die ersten Definitionen zur Jugendhilfe. Schließlich 1990 überführt in das heutige Kinder- und Jugendhilfegesetz dem SGB VIII. Diese gesetzliche Entwicklung spiegelt den wachsenden gesellschaftlichen Konsens wider, Kinder und Jugendliche nicht nur zu schützen, sondern auch aktiv in ihrer Entwicklung zu fördern. Sie markiert den Übergang von einem paternalistischen Ansatz hin zu einem Recht auf Unterstützung und Selbstverwirklichung. Für eine gerechte Gesellschaft ist eine an den Kinderrechten orientierte Jugendhilfe unabdingbar. Daher ist es vollkommen richtig, dieses politische Feld in den Fokus der Politik zu stellen, wie es der vorliegende Antrag einfordert. Denn ja: aktuell stehen Familien und junge Leute vor besonderen Herausforderungen. Corona, Klimakrise, Ukraine reichen sicherlich als Schlagwörter um die Herausforderungen zu benennen. Mit Blick auf die Jugendämter sei das Schlagwort: Fachkräftemangel ergänzt. Doch abseits dieser Problembeschreibung steht auch ein neuer gesetzlicher Entwicklungsschritt an. Zum 1. Januar 2028 tritt die sogenannte Große Lösung in Kraft. Dann ist das Jugendamt wirklich für alle Kinder und Jugendlichen zuständig. Dann werden wir eine wirklich inklusive Kinder- und Jugendhilfe haben. Gegenwärtig ist für die Gruppe der jungen Menschen mit seelischen Behinderungen die Eingliederungshilfe die Sozialämter zuständig. Dies soll sich ändern und das ist gut so. Und dies gilt es natürlich bestmöglich vorzubereiten. Wenn wir über einen Jugendhilfegipfel sprechen, dann müssen wir auch über die Umsetzung der Großen Lösung sprechen. Das kommt mir im vorliegenden Antrag viel zu kurz. Ehrlich gesagt scheint mir da das Thema der Inklusion nur sehr randständig mit gedacht zu sein. Wo sind die Träger der Eingliederungshilfe benannt, wo finden sich die Sozialämter als Gesprächspartner?! Ebenso randständig werden die jungen Menschen selbst mitgedacht. Als Teilnehmende am Jugendhilfegipfel sind sie anscheinend nicht vorgesehen. Aber wenn es gut läuft, haben wir zum Zeitpunkt des Gipfels einen Landesheimrat und wenn nicht so haben wir sicherlich Selbstvertretungsgremien auf Ebene der Einrichtungen und Träger Diese jungen Menschen sollen sich nach meinem Verständnis aktiv auf dem Gipfel einbringen können. Über diese beiden Leerstellen im Antrag würde ich gerne im Ausschuss beraten. Daher plädieren wir auf Überweisung. Danke.