Gewaltschutz und Hilfssysteme: Istanbul Konvention in Sachsen-Anhalt endlich vollständig umsetzen 7. September 202312. Oktober 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, an jedem dritten Tag stirbt eine Frau in der Bundesrepublik Deutschland durch einen Femizid. Allein in diesem Jahr gab es bundesweit bereits 136 Femizide, die öffentlich bekannt sind. 129 Frauen und sieben Mädchen, die von Männern getötet wurden. Mindestens vier davon waren Sachsen-Anhalterinnen. Und wie hoch die Dunkelziffer ist, wissen wir nicht. Die Zahlen sind erschreckend und wir müssen sie uns immer wieder vor Augen führen. Und weil diese Situation nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland existiert, sondern Frauen und Mädchen weltweit in besonderer Weise Gewalt ausgesetzt sind, wurde 2011 die „Istanbul Konvention“, ein völkerrechtlicher Vertrag, ausgearbeitet. Mit dem Bekenntnis zur Istanbul-Konvention verpflichten sich die ihr beigetretenen Länder, dass sie umfassende Maßnahmen ergreifen, um Mädchen und Frauen vor Gewalt zu schützen. Und seit 2018 ist die Istanbul-Konvention in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht. Das heißt, dass wir auch in Sachsen-Anhalt der Istanbul Konvention verpflichtet sind. Und ja, vieles ist schon passiert, vieles haben wir bereits umgesetzt. Aber zum umfassenden Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, zur vollständigen Umsetzung unserer Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention liegen noch eine Reihe Aufgaben vor uns, insbesondere in den Bereichen der Inklusion, der Täterarbeit, der Erreichbarkeit und Verbreitung der Schutz- und Unterstützungsangebote auch in ländlichen Räumen. Hilfe und Beratung muss für jede einzelne Frau und jedes Mädchen in unserem Land niedrigschwellig erreichbar sein. Und dazu gehört für uns übrigens auch, dass es keine finanzielle Hürden für Hilfesuchende geben darf! Die Eigenbeteiligung von Frauen für ihre Unterbringung ud die ihrer Kinder in Frauenschutzhäusern ist in einer ohnehin extremen Situation ein eigentlich unzumutbares Hindernis, um die nötige Hilfe in der Not zu bitten. Geschlechtsspezifische Gewalt und Tötungen sind ein strukturelles Problem. Frauen und Mädchen erfahren Gewalt, weil sie als weiblich wahrgenommen werden. Es ist unsere Pflicht als Land, Frauen und Mädchen vor dieser Gewalt zu schützen. Deswegen setzen wir Bündnisgrüne uns für eine vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention ein. Wir stimmen dem Antrag zu. Vielen Dank.