Anonymer Behandlungsschein: Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ist ein Menschenrecht. Zugang aller in das Gesundheitssystem sichern. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bei Kopf-, Bauch- oder Zahnschmerzen einfach – so einfach es beim Ärztemangel regional eben geht – zur Haus-, Kinder- oder Zahnärztin gehen, als Schwangere selbstverständlich zur Vorsorgeuntersuchung in die gynokologische Praxis, mit dem komisch aussehenden Leberfleck ins MVZ zur Dermatologie oder mit dem eingewachsenen Zehnagel nach drei Wochen in die Notaufnahme – so selbstverständlich wie die meisten Menschen Zugang zu Gesundheitsversorgung haben – und sie nutzen – ist es für schätzungsweise 61.000 Menschen in Deutschland, und viele auch in Sachsen-Anhalt nicht. Sie sind aus den unterschiedlichsten Gründen ohne Versicherungsschutz und fallen deshalb durchs Raster. 

Für einen Sozialstaat, der seinen Namen verdient – für eine der stärkten Volkswirtschaften der Welt – für eine Gesellschaft, die die Menschenrechte als Wertfundament begreift ist das ein Armutszeugnis. 

Dabei verpflichtet uns der UN-Sozialpakt, dem wir als Bundesrepublik verbindlich beigetreten sind, einen diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Menschen im Staatsgebiet sicherzustellen.

Weil wir als Staat hier unseren menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, sind zivilgesellschaftliche Projekte wie das Medinetz Halle und das Medinetz Magdeburg nötig. An dieser Stelle unser großer Dank für die wichtige Arbeit, die dort geleistet wird.

Das nimmt uns als Politik aber nicht aus der Pflicht, endlich für zwei Dinge die Verantwortung zu übernehmen: den Zugang von allen Menschen zum Gesundheitssystem zu ermöglichen und in den Fällen, wo dies nicht gelingt, die Behandlungskosten zu übernehmen. 

Dabei halte ich gerade die Funktion als Clearingstelle, die Menschen bei der Identifizierung und Durchsetzung von Leistungsansprüchen zur regulären Teilhabe im Gesundheitssystem unterstützen, für zentral in dem von der LINKEN geforderten Modellvorhaben.  Solche Clearingstellen gibt es bereits in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Berlin, Bremen und in Frankfurt am Main. 

In Thüringen, München und Leipzig gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit des anonymen Kranken- und Behandlungsscheins. 

Diese Möglichkeit des anonymen Behandlungsscheins ist dann nötig, wenn die Person nicht versichert ist und medizinische Versorgung benötigt. Damit nicht gutmeinende Ärzt:innen oder die Notaufnahme des Krankenhauses auf den Behandlungskosten sitzen bleiben.

Also wie es bereits auch unser GRÜNES Wahlprogramm feststellt: „Wir wollen ein Beratungs- und Unterstützungssystem für alle Menschen, damit akute Versorgung gesichert wird und der Eintritt in das Krankenversicherungssystem gelingt.“ Wir werden dem Antrag zustimmen.

Danke.