Pressemitteilung

Gesetzentwurf zur Finanzierung parteinaher Stiftungen muss überarbeitet werden

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Foto von <a href="https://unsplash.com/@markusspiske" rel="nofollow">Markus Spiske</a> auf <a href="https://unsplash.com/?utm_source=susan-sziborra-seidlitz&utm_medium=referral" rel="nofollow">Unsplash</a>

Nach der Anhörung zum Gesetzentwurf des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung politischer Bildungsarbeit politischer Stiftungen fordert die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten überarbeitet wird. 

„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Magdeburg haben deutlich gemacht, wie notwendig Änderungen bei der Finanzierung parteinaher Stiftungen sind. Für uns steht fest: über den vorliegenden Gesetzentwurf muss sichergestellt werden, dass öffentliche Mittel nicht dafür missbraucht werden können, dass Extremist*innen sich vernetzen. Ein aus Landesmitteln finanzierter rechtsextremistischer Think Tank und eine Nachwuchsschmiede für Nazis muss verhindert werden. Die Einschätzungen der Expert*innen in der Anhörung haben gezeigt, dass der Gesetzentwurf dafür eine gute Grundlage ist, aber noch überarbeitet werden sollte. Wir stehen als Opposition bereit, mit den Koalitionsfraktionen zusammenzuarbeiten, damit es eine solide und transparente gesetzliche Grundlage für die Finanzierung parteinaher Stiftungen gibt“, so Susan Sziborra-Seidlitz, Sprecherin für Bildung der grünen Landtagsfraktion.  

Sebastian Striegel, Sprecher für Recht und Verfassung der grünen Landtagsfraktion, fügt hinzu: „Bei der Finanzierung politischer Stiftungen bewegen wir uns auf dem Feld der politischen Willensbildung. Wir sehen akuten Nachbesserungsbedarf bei der Regelung wie die Höhe der Finanzmittel festgelegt wird, den Regelungen zur Zuständigkeit über die Förderung und das Verfahren sowie bei Transparenz und Sanktionsregelungen. Verfassungsfeinde dürfen keine Förderung erhalten. Das muss sichergestellt werden.“