Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landesbehindertenbeauftragte hat zum vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme das entscheidende gesagt: „Die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht auf das für Versorgung und Soziales zuständige Ministerium und somit im Wesentlichen auf ein Landesressort zu konzentrieren, erscheint strategisch konsequent.“ Das neue Landesamt könnte die Dinge besser machen. Es scheint Potential zu haben.
Das heißt aber auch: die Wahrheit liegt auch in diesem Fall auf dem Platz. Das heißt, es muss sich im operativen Vollzug dieses Gesetzes erst noch zeigen, ob wir wirklich Verbesserungen erleben.
Wenn dann etwa die Anträge zur Feststellung eines Grades der Behinderung im neuen Amt bearbeitet werden, dann wird sich zeigen, ob die Errichtung dieses Amtes die Bearbeitungszeit wirklich reduzieren wird, ob die zigtausend aufgelaufenen Anträge wirklich strukturiert abgearbeitet werden. Ob wir hier endlich zu angemessenen Verfahren kommen. Auch wird sich erst noch zeigen müssen, ob sich die Förderpraxis im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendverbände wirklich vereinfacht, wenn nicht mehr zwei Stellen – Landesverwaltungsamt und Sozialministerium – mit drauf schauen, sondern nur noch das neue Landesamt. Ich bin vorsichtig optimistisch das das gelingen KANN, aber es muss eben auch erstmal gelingen.
Also grundsätzlich teilen wir das Anliegen des Gesetzes.
Perspektivisch werden wir die Umsetzung kritisch begleiten und im Blick behalten. Denn mit dem heutigen Gesetz ist ja erstmal für die Betroffenen nichts gewonnen. Der Anspruch ist formuliert. Das Versprechen ist gemacht. Es ist nun auch an uns als Parlament, sicher zu stellen, dass die Landesregierung dies auch einhält.
Für heute ist aber auch festzustellen: Sauber ist das Verfahren zur Errichtung des neuen Landesamtes nicht gelaufen. Das zeigten ja schon die wackligen Mehrheiten in den Ausschussbehandlungen. Denn ja: die Kostenfolgenabschätzung ist überaus dünn. Effizienzgewinne werden behauptet. Aber nicht belastbar dargestellt. Da verlangt die Landeshaushaltsordnung eigentlich mehr. Ja die Zeit drängt. Die Berge nicht abgearbeiteter Vorgänge im Landesverwaltungsamt wachsen. Aber das sollte keine Einladung dafür sein intransparent und verkürzt zu arbeiten.
Auch eine kurzfristige und allein schriftliche Anhörung im zuständigen Fachausschuss ist nun wahrlich nicht der Goldstandard für parlamentarische Arbeit und Beteiligung von Interessengruppen und Sachverständigen. Also klare Abzüge in der B-Note.
Hoffen wir, dass die in Aussicht gestellten Verbesserungen, verschlankten Verfahren, digitalen Neuerungen dann auch zeitnah greifen. Denn ein Verwaltungsumbau kann und darf nie Selbstzweck sein.
Danke.