Rede

Schulsterben per Verordnung? Warum wir Grüne echte Bildungsgerechtigkeit fordern

Mit der erneuten Änderung des Schulgesetzes schiebt die Koalition das Problem nur auf: Schulschließungen sollen nicht verhindert, sondern lediglich zeitlich verzögert werden – bis nach der nächsten Landtagswahl. Das schafft weder Planungssicherheit noch Vertrauen. Schulen drohen weiterhin am Parlament vorbei per Verordnung geschlossen zu werden, allein auf Basis willkürlich festgelegter Mindestschülerzahlen. Gerade im ländlichen Raum sind Schulen mehr als Bildungsorte – sie sind soziale Anker, die Familien halten und Perspektiven bieten. Wenn diese verschwinden, schwinden auch gleichwertige Lebensverhältnisse.

Wir Grüne stellen dem ein anderes Bild von Schule entgegen: wohnortnah, vielfältig, individuell. Mit Blick nach Brandenburg fordern wir die Einführung eines Modells kleiner Grundschulen, das durch flexible Klassenorganisation und gezielte Förderung Qualität auch bei geringen Schülerzahlen sichert. Schulen dürfen nicht länger dem Rechenschieber geopfert werden. Wir fordern ein Schulgesetz, das regionale Besonderheiten anerkennt, Bildungswege sichert und soziale Gerechtigkeit stärkt.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

und schon wieder reden wir über das Schulgesetz. Dass das so schnell wieder notwendig ist, zeigt, wie handwerklich schlecht und unüberlegt der Prozess war, mit dem das Schulgesetz beim letzten Mal überarbeitet wurde. Bei all den Änderungen am Schulgesetz die notwendig sind – und mit den Stichworten Inklusion und Demokratiebildung sind da nur zwei Beispiele genannt – ist der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf enttäuschend. Lediglich das Datum, ab wann die neuen Klassengrößen und Mindestschülerzahlen gelten sollen, verlegen sie nach hinten. Dann ist der zeitliche Abstand zur Landtagswahl auch größer und damit die Diskussionen und der Aufschrei weiter weg – ein Schelm, wer dabei Böses denkt! 

Also kurz und knapp: Sie werden viele Schulen schließen, aber das halt erst drei Jahre später. Viel gewonnen hat die Schullandschaft in Sachsen-Anhalt dadurch nicht, nur etwas mehr Zeit. Das sie dazwischen auf Verordnungen setzen, führt uns doch wieder zum Ursprung des Problems zurück: Wenn Mindestschülerzahlen beliebig und am Parlament vorbei vom Bildungsministerium per Verordnung geändert werden können, dann fehlt es weiterhin an Planungssicherheit für die Kommunen, Schulen, Schüler*innen und Eltern in unserem Land. 

Bei der Diskussion um Mindestschülerzahlen geht es ganz konkret um die Lebensrealität von Familien in Sachsen-Anhalt. Es geht um Chancen für unsere Kinder und eben auch um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Gerade in ländlichen Regionen ist die Schule vor Ort nicht nur ein Lernort, sondern das Herz der Gemeinschaft. Ein sozialer Mittelpunkt, der Familien vor Ort hält und jungen Menschen Perspektiven gibt. Wenn diese Schulen schließen müssen, weil sie  

Mindestschülerzahlen nicht erreichen, dann heißt das für Kinder lange Busfahrten, weniger Zeit zum Spielen, Lernen und Leben im eigenen Umfeld. Das Prinzip der „Kurzen Wege für kurze Beine“ sollte uns leiten. Brandenburg zeigt mit dem Modell der Kleinen Grundschule, dass es geht: Auch bei geringen Schülerzahlen kann Unterricht qualitativ hochwertig, individuell und gemeinschaftlich gestaltet werden. Durch jahrgangsübergreifende Klassen, offener Unterrichtsorganisation und gezielter Förderung. Dieses Modell stärkt nicht nur die Kinder, sondern auch den sozialen Zusammenhalt vor Ort.

Wir Grüne fordern deshalb, dass Mindestschülerzahlen nicht länger zum Hebel für Schulschließungen werden. Wir brauchen flexible Lösungen, die den regionalen Besonderheiten Rechnung tragen. Wir brauchen ein Schulgesetz, das den Wert wohnortnaher Bildung anerkennt und stärkt. Dem wird das Schulgesetz auch mit dieser Änderung nicht gerecht. 

Vielen Dank.