Sehr geehrte Damen und Herren,
Charlie Kirk war ein Rechtsextremer, das ist zahlreich belegt. Er war ein Antisemit. Und seine ausgestreckte Hand war nicht mehr als Show, sie galt jedenfalls niemals denen, die er für minderwertig oder gefährlich hielt. Das Bild von ihm, das sie von der AfD in den sozialen Medien zeichnen und für dessen Ausmalung sie hier das Parlament missbrauchen wollen, ist eine Lüge.
Mord ist niemals zu rechtfertigen! Den Angehörigen von Charlie Kirk gilt auch mein Mitgefühl. Aber ich weigere mich, eine Debatte einem Rechtsextremen zu widmen. Ich debattiere hier zu Ehren von Hans-Georg Wehling, der den Beutelsbacher Konsens maßgeblich formuliert hat und den klugen Gedanken, die sich viele nach ihm gemacht haben, um das Eintreten FÜR unsere Demokratie als Anspruch und Auftrag in der Bildung zu verankern.
Und die Gedanken von Hans-Georg Wehling sind anscheinend auch zu klug für die AfD. Ihr Antrag zeigt sie eindrücklich, dass sie KEINE Ahnung haben, was der Beutelsbacher Konsens meint. Wahrscheinlicher ist, dass sie im Wissen um die Lüge Ihre falsche Mär vom Neutralitätsgebot an Schulen verbreiten.
Das von Ihnen hier postulierte Neutralitätsgebot für Lehrkräfte besteht als solches überhaupt nicht. Es ließe sich rechtlich zurückführen auf das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), das Mäßigungsgebot für Beamtinnen und Beamte und das staatlichen Neutralitätsgebot, das sich aus den Artikeln 3, 20 und 21 des Grundgesetzes ableitet und eine unparteiische Amtsausübung ohne Bevorzugung oder Benachteiligung politischer Parteien verlangt. Dies gilt für Lehrkräfte wie für alle Beamtinnen und Beamte und verpflichtet sie, politisch zurückhaltend zu agieren, wobei eigene Meinungsäußerungen möglich sind, wenn sie als solche gekennzeichnet sind. Diese Rechtsnormen verlangen jedoch keine Werte- oder Demokratie-Neutralität: Lehrkräfte sind vielmehr dazu aufgefordert, aktiv für demokratische Prinzipien und Menschenrechte einzutreten und im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung klare Position gegen menschenfeindliche, diskriminierende oder demokratiefeindliche Äußerungen zu beziehen. Das Neutralitätsgebot endet dort, wo die fundamentalen Werte von Demokratie, Menschenwürde und Gleichberechtigung in Frage gestellt werden – hier ist ein aktives, wertegebundenes Eintreten für Demokratie durch Lehrkräfte ausdrücklich legitim und geboten. Präzisiert wird dies durch den Beutelsbacher Konsens, ein pädagogisch-politisches Prinzip der politischen Bildung, das keine inhaltliche Neutralität verlangt, sondern den Unterricht durch das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung auf Offenheit und die Förderung eigenständiger politischer Urteilsbildung ausrichtet, ohne Indoktrination zu dulden.
Das bedeutet nicht, dass Lehrkräfte nicht für das Grundgesetz eintreten oder Verfassungsfeinde und gesichert rechtsextreme Parteien wie die AfD als solche benennen dürften. Vielmehr verpflichtet das Prinzip Lehrkräfte, im Unterricht und in ihrer Position unparteiisch zu sein, aber gleichzeitig für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, wie sie im Grundgesetz verankert ist. Dies schließt ein, sich aktiv gegen antidemokratische, rassistische oder extremistische Inhalte zu positionieren.
Lehrkräfte dürfen im schulischen Kontext keine parteipolitische Werbung machen, doch das Einstehen für Demokratie, Menschenrechte und das Grundgesetz ist Teil ihres beruflichen Auftrags. Das Neutralitätsgebot schützt vor politischer Parteinahme zugunsten einzelner Parteien, es endet jedoch dort, wo demokratische Grundwerte, Menschenwürde und die Verfassung bedroht sind. Deshalb ist es für Lehrkräfte erlaubt und sogar notwendig, sich gegen rechtsextreme Positionen der AfD auszusprechen und die demokratische Grundordnung zu verteidigen.
Die AfD will Lehrkräfte in der gesamten Bundesrepublik, auch hier in Sachsen-Anhalt, mundtot machen. Und Schulen in Orte verwandeln, in denen mit dem Nürnberger Trichter gepaukt wird. In denen die Freiheit und Vielfalt des Lebens keinen Platz haben. In denen die Bildung zu leidenschaftlichen Demokrat:innen, die unser Land und unser Grundgesetz gegen Rechsextremisten wie sie verteidigen, keinen Platz mehr hat. Deshalb schüchtern Sie engagierte Lehrkräfte, Schulleitungen, Schüler*innen und Eltern ein, die sich dagegen zur Wehr setzen. Sie verbreiten Hass und bedrohen sie, um sie zum Schweigen zu bringen. Sie versuchen, Sie in den sozialen Medien lächerlich zu machen, aber ich sage Ihnen, lächerlich sind sie, wenn sie als alte Männer uneingeladen raunend über den Landestag von „Schule ohne Rassismus“ schleichen und davon Videos drehen.
Doch wir Grüne stellen uns den rechtsextremen Hetzern der AfD entgegen. Wir bestärken Lehrkräfte darin, sich gegen Rechtsextremismus an ihren Schulen zu positionieren. Dafür braucht es gezielte Fortbildungen, gerade über den Beutelsbacher Konsens im Kontext politischer Bildung und natürlich hilft es auch, wenn Beratungsangebote gegen Rechtsextremismus den Schulen kostenfrei zur Verfügung stehen.
Niemals dürfen Sie Verantwortung für unser Land tragen, denn sie sind definitiv eine Gefahr für unsere Demokratie und die Gesellschaft.
Den Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. Vielen Dank.