Rede

Grüne kritisieren Gesetz zur Jugendhilfe: Schulsozialarbeit bleibt außen vor

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Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Antrag von vor dreieinhalb Jahren – genauer gesagt von April 2022 – zeigt es mehr als deutlich: dieser Gesetzesentwurf ließ lange auf sich warten. Kurz nach unserem Antrag gab es zwar schon erste Referentenentwürfe für eine Novelle des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Aber die verschwanden schnell in der Versenkung. Warum: Weil die Stellung der Schulsozialarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht geklärt war. Im ersten Entwurf wurde die Schulsozialarbeit berücksichtigt. Gleiches fordert der Änderungsantrag der LINKEN. Das macht auch absolut Sinn, wurde Schulsozialarbeit doch durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes vom 3. Juni 2021 mit dem neuen § 13a ins SGB VIII aufgenommen. Da halten wir Grünen eine Aufnahme in unser Ausführungsgesetz zum KJHG nur für folgerichtig. Aber da war nach meiner Kenntnis das Sozialministerium vor. Und ja es besteht das Risiko, dass dann Gelder für die Jugendarbeit von jetzigen Programmen und Projekten umgeleitet werden in Richtung Schulsozialarbeit. Aber dem könnte man natürlich, wenn man wollte, vorgebeugt werden. Gesetzgeberisch und im Zuge der Haushaltsaufstellung. Aber statt in diesen Prozess zu gehen, lässt man die Schulsozialarbeit jetzt halt links liegen. Schade. Chance verpasst.  

Aber gut, die jetzt im Gesetzesentwurf enthaltenen Regelungen sind alle nicht falsch. Gerade die Regelungen zur Ombudschaft begrüßen wir. Damit findet jetzt ein Angebot, das schon seit Jahren erfolgreich vom Träger Kinderstärken umgesetzt wird, seine gesetzliche Verankerung und damit verlässliche Finanzierung. Soweit so gut. Auch die Berücksichtigung von Institutionen der Selbstvertretung wie einem Landesheimrat in den Jugendhilfeausschüssen ist absolut geboten, um die Stimme der direkt Betroffenen zu stärken. Kinder und Jugendliche als Klienten des Hilfesystems sind viel zu oft nur passive Objekte der Fürsorge. Hier wird nun ein kleiner Ansatz geschaffen sie als aktive Subjekte zu stärken, sie wirklich zu beteiligen.

Unser heute auch in Rede stehender Antrag sah u.a. diese beiden Punkte vor.  Daher ist dessen Ablehnung natürlich Unfug. Vielmehr sehe ich hier einen Grünen Erfolg. Unser Antrag hat klar die Richtung gewiesen in der auch der heutige Gesetzesentwurf weist.

Dem allen könnten wir zustimmen. Wenn nur die Schulsozialarbeit nicht fehlen würde. 

Danke.